Mir ist natürlich klar, dass es da nur ganz grobe Schätzwerte gibt, aber ab welchem Streitwert kann man eigentlich annehmen, dass ein einfacher Prozess (das übliche Hin- und Her zwischen den Parteien, ein Prozesstermin, einfache Sach- und Rechtslage, z.B. offensichtlich döseliger Gegner oder Versicherung, die darauf baut, dass der Gegner doch nicht klagt) lukrativ für eine durchschnittliche (etabliert, aber nix besonderes) Kanzlei ist - sprich, man annehmen kann, dass der Anwalt einen vertreten will und es ihm nicht lieber wäre, wenn man weiterzieht?
Streitwert für lukrativen Prozess?
13.1.2015
Thema abonnieren
Frage vom 13.1.2015 | 17:30
Von
Status: Praktikant (767 Beiträge, 362x hilfreich)
Streitwert für lukrativen Prozess?
#1
Antwort vom 13.1.2015 | 18:16
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 602x hilfreich)
Das lässt sich so pauschal tatsächlich nicht sagen. Ein Einzelkämpfer in Wohnzimmerkanzlei ohne nennenswerten Kostenapparat sieht das anders als ein Bürogemeinschafter und dieser wieder anders als ein Sozius.
Ganz grob würde ich mal sagen, ab Zuständigkeit des LG fängt es an, interessant zu werden (also ab 5.000,01 EUR).
-----------------
""
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.



- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen