Streitwert geändert - welche Kosten entstehen?

24. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 587x hilfreich)
Streitwert geändert - welche Kosten entstehen?

Hallo liebe Forengemeinde,

folgende Frage beschäftigt mich, vielleicht kann mir jemand helfen:

In einem Bauprozess wurde nach Abschluss der Streitwert, der bisher für die erste Instanz immer mit 39.000 € angegeben wurde, aufgrund einer einseitigen Erledigung ab einem bestimmten Termin (wohl dem der Erledigung) mit nur noch 25.000 € festgesetzt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 9.000 € festgesetzt.

Wirkt sich die Reduzierung des Streitwertes noch im Verlauf der 1. Instanz auf die Kosten aus, die die Parteien an Rechtsanwälte und Gericht zahlen müssen? Wie werden diese Kosten nun ermittelt, wenn es innerhalb eines Rechtszuges mehrere Streitwerte für das Verfahren gibt?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!

Fridolin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Das kann man pauschal nicht beantworten. Da muss man sich den einzelnen Verfahrensablauf schon genau ansehen.

Wenn ein Termin bereits stattgefunden hat, als der Streitwert noch 39.000,00 € war, dann werden Verfahrens- und Terminsgebühr nach diesem Streitwert berechnet. War der Streitwert bei dem Termin bereits geringer, dann wird die Terminsgebühr nach diesem Streitwert berechnet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren hat regelmäßig keinen Auswirkung für die 1. Instanz, wenn der geringere Streitwert darin liegt, dass ein Urteil nicht vollumfänglich angegriffen wird mit der Berufung. Wurde der Streitwert abweichend von der 1. Instanz festgesetzt weil das Berufungsgericht meint, man müsse den Streitwert anders festsetzen, dann könnte man mit einer Streitwertbeschwerde gegen den Streitwert der 1. Instanz evtl. weiter kommen.

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