Hallo,
im Bereich Arbeitsrecht musste ich mir einen Anwalt nehmen.
Es ging um ausstehenden Lohn und Urlaubsanspruch durch sehr lange Krankheit.
Der Fall ist sehr komplex und würde hier den Rahmen sprengen.
Der beauftragte Anwalt hat sich von Anfang an nur Eckdaten schildern lassen (wollen) und hat auch den Arbeitsvertrag nicht richtig gelsen.
Daraufhin hat er in der Klageschrift den Streitwert zu hoch angesetzt, weil er die Regelung Urlaubsanspruch bei Krankheit schlichtweg überlesen hat.
Da ich mich nun wirklich nicht auskenne und mich selber nicht mit Arbeitsvertrag & Co auseinandergesetzt habe (und auch nicht wollte), aber zu diesem Zeitpunkt dem Anwalt und seinem Können vertraute, stimmte ich der Klageschrift in dieser Form zu. Nach Einreichung der Klageschrift kam promt die Kostennote, die ich bezahlte. Verhandlung fand kanpp 2 Monate später statt.
Die Verhandlung, knapp 2 Monate später, war eine peinliche Vorstellung.
Herr Anwalt hat knapp 7000€ Urlaubsanspruch berechnet, ein Blick in den Vertrag offenbarte allerdings schnell einen Anspruch in Höhe von 2000€.
Es kam zu einem Teilvergleich.
Die Gegenseite forderte noch Unterlagen, die ich über die Krankenkasse beantragen musste. Dies hätte schon bei Verhandlung vorliegen können, wenn mich mein Anwalt darauf rechtzeitig hingewiesen hätte. Nun ja...
Die Anwaltskosten basieren also auf dem fälschlichen Streitwert, die weitere Rechnung über die Einigungsgebühr somit auch.
Hätte er von Anfang an den Vertrag richtig gelesen, hätte er den Streitwert 5000€ geringer ansetzten müssen, dementsprechend geringer auch seine Kostennote und meine zu leistenden Zahlungen.
Wie gesagt, ich kenne mich juristisch gar nicht aus und für mich war der Fall abgeschlossen, bis ich die Tage erneut eine Kostennote über die Einigungsgebühr erhielt. Diese ist fast vierstellig.
Daraufhin habe ich eine Mail an den Anwalt gesendet und ihn darauf hingewiesen, dass seine Kostennote auf den falschen Zahlen basiert. Ich habe mir erlaubt, die Kostennote auf den korrekten Streitwert anzuwenden und siehe da, eigentlich müsste er mir noch Geld erstatten.
Er hat mir nun den Vorschlag gemacht, ich dürfe die Einigungsgebühr um die Hälfte kürzen.
Wobei er weiterhin darauf hinweist, dass ich der Klageschrift zugestimmt hätte und er somit alles richtig gemacht hätte. Ja, aber wenn ich mich so gut auskennen würde, brauche ich keinen Anwalt.
Und nu?
Wie gesagt, eigentlich habe ich ihm für seine Unfähigkeit schon zu viel gezahlt und sehe nicht ein, nochmals in die Tasche zu greifen.
Beschwerde bei der Anwaltskammer?
Würde mich über Ratschläge oder Erfahrungen freuen
Danke
Streitwert zu hoch
28. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. November 2018 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitwert zu hoch
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 29. November 2018 | 10:53
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 36x hilfreich)
Also es wird doch vom Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss kommen. In der Verhandlung muss doch der Streitwert festgelegt werden, zumindest war das immer so, was ich bisher erlebt habe. Da hätte man diesen ja entsprechend reduzieren können. Und dann darf der Rechtsanwalt nur auf dieser Basis abrechnen und zuviel gezahltes Geld wird angerechnet.
#2
Antwort vom 29. November 2018 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14001x hilfreich)
Der Streitwert in einem Arbeitsgerichtsverfahren entspricht in der Regel drei Monatsgehältern. Hat also nichts mit dem Betrag zu tun, den man geltend macht. Das ist nicht zu verwechseln. Aber, wie mein Vorschreiber schon anmerkte, das Gericht überprüft das.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 29. November 2018 | 21:20
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatDer Streitwert in einem Arbeitsgerichtsverfahren entspricht in der Regel drei Monatsgehältern. :
Das ist falsch. Der Regelstreitwert in einem Kündigungsschutzverfahren beträgt idR 3 Bruttomonatsgehälter und zwar auch nur für den Kündigungsschutzantrag. Wird zB auch noch die Weiterbeschäftigung beantragt, kommen noch 2 Bruttomonatsgehälter drauf.
Bei einer Zahlungsklage bemisst sich der Streitwert beim Arbeitsgericht wie vor dem Amts- oder Landgericht auch nach der geforderten Zahlung.
ZitatAlso es wird doch vom Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss kommen :
Da vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz jeder seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt, wird es auch keinen Kostenfestsetzungsbeschluss geben.
Der Beschluss, mit dem der Streitwert festgesetzt wird, nennt sich iÜ Streitwertbeschluss. Der wird dem TS aber auch nicht weiterhelfen, denn der wird auf 7.000,00 € lauten, wenn der RA diese eingeklagt hat.
Hier stellt sich die Frage, ob evtl. eine Pflichtverletzung auf Seiten des RA vorliegt, weil es rechtlich eindeutig war, dass ein Anspruch in eingeklagten nicht besteht. Ob dem so ist kann man erst nach vollständiger Kenntnis aller Umstände inklusive des Arbeitsvertrages und der Beweggründe des RA kennt. Sollte eine Pflichtverletzung vorliegen, bestünde ein Schadenersatzanspruch in Höhe der überhöhten Kosten.
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