Ist eine Abrechnung im 6-Minutentakt bei Stundenhonorar grösser als 290 Euro erlaubt oder ist hier minutengenau abzurechnen? Das ist mir unklar.
-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2026 15:28
-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2026 15:28
Stundenhonorar über 290 Euro, welche Taktung erlaubt?
10. Januar 2026
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Frage vom 10. Januar 2026 | 00:16
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Stundenhonorar über 290 Euro, welche Taktung erlaubt?
#1
Antwort vom 10. Januar 2026 | 00:48
Von
Status: Schüler (194 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Ist eine Abrechnung im 6-Minutentakt bei Stundenhonorar grösser als 290 Euro erlaubt oder ist hier minutengenau abzurechnen?
Was erlaubt sein kann unterfällt der jeweils individuell zutreffenden Sachlage.
#2
Antwort vom 10. Januar 2026 | 00:58
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Das heißt es gibt keine gesetzliche Vorgabe, das ab 290 Euro minutengenau abgerechnet werden muss
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#3
Antwort vom 10. Januar 2026 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (39389 Beiträge, 6467x hilfreich)
Hier ist unklar bis unbekannt, was genau im individuellen Honorarvertrag vereinbart wurde.Zitat :Das ist mir unklar.
Aber du hattest kürzlich dazu geschrieben: Klient A vereinbart mit der Kanzlei V Bezahlung nach Zeitaufwand (6-Minuten Takt). Danach darf die Kanzlei gem. dieser Vereinbarung abrechnen, bzw. sie ist angreifbar, wenn sie überhöht ist. Dazu gibt es Rechtsprechung des BGH. --->IX ZR 140/19
Dort ging es um 290,-€ ...um 15-min-Takt...usw
zB. Rechtsanwälte rechnen häufig nach der gesetzlichen Vorgabe, d.h. nach Gesetz ab... hier RVG.
ODER:
RA und Klienten können ohne weiteres eine individuelle Honorarvereinbarung vereinbaren.
#4
Antwort vom 10. Januar 2026 | 15:09
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
In dem.zusammenhang mit dieser Rechtsprechung ergab sich ja auch die Frage für Klient A. Ist bei einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand trotzdem die Kanzlei entgegen der Vereinbarung in der Vereinbarung dazu verpflichtet sofern das Stundenhonorar grösser als 290 Euro ist nach Minuten abrechnen zu müssen?
#5
Antwort vom 10. Januar 2026 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (39389 Beiträge, 6467x hilfreich)
Das ist jetzt die Frage von dir bzw. für den Klienten A?Zitat :Ist bei einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand trotzdem die Kanzlei entgegen der Vereinbarung in der Vereinbarung dazu verpflichtet sofern das Stundenhonorar grösser als 290 Euro ist nach Minuten abrechnen zu müssen?
Meine Antwort: Es kommt auf die genaue Vereinbarung zwischen V und A an.
Ich meine, die Kanzlei V des Klienten A ist nicht verpflichtet, nach Minuten abrechnen zu müssen, sofern das vereinbarte Stundenhonorar höher als 290,-€ netto ist.
In der o.a. BGH-Entscheidung ging es um weitere andere Bedingungen/Gründe, die im Fall von A gar nicht vorliegen, falls es bei A noch immer um Familienrecht geht.
---> mit dem BGH-Urteil kann A nur wenig anfangen.
#6
Antwort vom 10. Januar 2026 | 18:08
Von
Status: Schüler (194 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Das heißt es gibt keine gesetzliche Vorgabe, das ab 290 Euro minutengenau abgerechnet werden muss
Das ist korrekt
Zitat :In dem.zusammenhang mit dieser Rechtsprechung ergab sich ja auch die Frage für Klient A. Ist bei einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand trotzdem die Kanzlei entgegen der Vereinbarung in der Vereinbarung dazu verpflichtet sofern das Stundenhonorar grösser als 290 Euro ist nach Minuten abrechnen zu müssen?
Dies gibt das BGH-Urteil nicht her.
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