Teilnahme Gerichtsverhandlung per Video im Anwaltsbüro- Erstattung der Fahrtkosten

19. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Matsdhummels
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilnahme Gerichtsverhandlung per Video im Anwaltsbüro- Erstattung der Fahrtkosten

Guten Tag,

ich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen. Mir ist die Teilnahme per Video gestattet und ich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann oder ob ich nur Fahrtkosten bei einem persönlichen Erscheinen geltend machen kann?

-- Editiert von User am 19. Juli 2024 07:03

-- Editiert von Moderator topic am 19. Juli 2024 15:20

-- Thema wurde verschoben am 19. Juli 2024 15:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3264 Beiträge, 1079x hilfreich)

Hat das Gericht denn nicht den anderen Ort der Videoübertragung bestimmt, sondern einfach allgemein gestattet? Das ganze Thema um die Videokonferenzen ist alles noch recht frisch. Die Gerichte müssen sich aber natürlich auch zukünftig und in diesem Zusammenhang mit der Auslagenerstattung beschäftigen und schon aus diesem Grund scheint es sinnvoll den Ort zu bestimmen. Der Rechtsanwalt sollte dich dazu möglichst aufklären. Wenn die Auslagenerstattung nicht funktioniert, kann man im Erfolgsfall auch vom Antragsgegner die Kostenerstattung erhalten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Matsdhummels):
ich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen.

Warum konkret?

Die Teilnahme per Video wird in der Regel ja gestattet, damit weite Reisen vermieden werden bzw. weil Teilnehmer nicht in der Lage sind, weite Reisen zu bewältigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37766 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Matsdhummels):
ich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen.
Ich empfehle, zunächst mal den Rechtsstreit zu eröffnen.
Dann könnte das Gericht auf Antrag die Videokonferenz zulassen.

https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zentraler_dienstleister/videokonferenz/index.php

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14766 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann
Wie weit wäre denn die Anreise direkt nach Köln?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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