Guten Tag,
ich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen. Mir ist die Teilnahme per Video gestattet und ich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann oder ob ich nur Fahrtkosten bei einem persönlichen Erscheinen geltend machen kann?
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 07:03
-- Editiert von Moderator topic am 19. Juli 2024 15:20
-- Thema wurde verschoben am 19. Juli 2024 15:20
Teilnahme Gerichtsverhandlung per Video im Anwaltsbüro- Erstattung der Fahrtkosten
19. Juli 2024
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Frage vom 19. Juli 2024 | 07:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilnahme Gerichtsverhandlung per Video im Anwaltsbüro- Erstattung der Fahrtkosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2024 | 09:20
Von
Status: Bachelor (3264 Beiträge, 1079x hilfreich)
Hat das Gericht denn nicht den anderen Ort der Videoübertragung bestimmt, sondern einfach allgemein gestattet? Das ganze Thema um die Videokonferenzen ist alles noch recht frisch. Die Gerichte müssen sich aber natürlich auch zukünftig und in diesem Zusammenhang mit der Auslagenerstattung beschäftigen und schon aus diesem Grund scheint es sinnvoll den Ort zu bestimmen. Der Rechtsanwalt sollte dich dazu möglichst aufklären. Wenn die Auslagenerstattung nicht funktioniert, kann man im Erfolgsfall auch vom Antragsgegner die Kostenerstattung erhalten.
#2
Antwort vom 19. Juli 2024 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Zitatich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen. :
Warum konkret?
Die Teilnahme per Video wird in der Regel ja gestattet, damit weite Reisen vermieden werden bzw. weil Teilnehmer nicht in der Lage sind, weite Reisen zu bewältigen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Juli 2024 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (37766 Beiträge, 6307x hilfreich)
Ich empfehle, zunächst mal den Rechtsstreit zu eröffnen.Zitatich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen. :
Dann könnte das Gericht auf Antrag die Videokonferenz zulassen.
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zentraler_dienstleister/videokonferenz/index.php
#4
Antwort vom 21. Juli 2024 | 11:52
Von
Status: Wissender (14766 Beiträge, 4536x hilfreich)
Hallo,
Wie weit wäre denn die Anreise direkt nach Köln?Zitat:Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann
Stefan
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