Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal euren Rat. Die Ehe meiner Frau und mir lief Ende letzten Jahres sehr schlecht. Meine Frau ist Ende November zu einem Anwalt bzgl. Trennungs und Kindesunterhalt. Sie hat ihm mitgeteilt was ich im Jahr vorher verdient habe (ca.95k€ brutto). Er hat mich daraufhin angeschrieben, ich solle meine Einkommensverhältnisse offen legen und Auslunft erteilen.
Dies habe ich nicht gemacht, da meine Frau und ich uns vorher wieder versöhnt haben und beschlossen der Ehe eine Chance zu geben. Anfang Januar hat sie ihm geschrieben, dass wir uns versöhnt hätten, und er nichts mehr unternehmen soll.
Jetzt Anfang April hat sie eine Rechnung über fast 2500€ bekommen.
Zum einen Gegenstandswert knapp 30.000€ (12xUnterhalt 2000€ für Sie und 446€ fürs Kind) und dann nochmal Gegenstandswert knapp 16.000€ Versorungsausgleich (3xunsere Monatsgehälter)
Ist es rechtens, dass der Anwalt hier voll abrechnet? Vor allem Versorgungsausgleich wäre doch erst bei einer Scheidung relevant? Hat er Anspruxh auf das volle Honorar obwohl er ja, außer den einen Brief wo ich aufgefordert wurde mein Einkommen offen zu legen, nichts gemacht hat?!? Sollen wir tatsächlich 2,5k€ für EINEN Brief bezahlen?
Was tun? Bin für jeden Rat dankbar!!!
Trennungsunterhalt - Anwalt rechnet voll ab obwohl Mandatsbeendigung und Versöhnung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatIst es rechtens, dass der Anwalt hier voll abrechnet? :
Klar, Ihre Frau wurde doch vollumfänglich beraten.
ZitatWas tun? Bin für jeden Rat dankbar!!! :
Zahlen! Der RA hat Anspruch auf seine Vergütung.
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Klar, der RA soll doch bitte seinen Porsche volltanken können..
Er setzt hier einen Trennungsunterhalt, den er gar nicht kennen kann, da nie ein bereinigtes Einkommen von mir berechnet wurde. IMHO ist das ja entscheidend für den Streitwert und nicht mein unbereinigtes Netto-Einkommen.
Zudem wie kann, ohne das ein Scheidungsantrag eingereicht wurde, der Versorungsausgleich heran gezogen werden...
1 Brief und Max 5h Arbeit.. so leicht möchte ich auch mal mein Geld verdienen.
Wir zahlen erst mal nichts. Es gilt jetzt erst mal den tatsächlichen Streitwert zu ermitteln als Basis für seine Gebühren..
Vollzmfängliche Beratung... das ich keinen Lachkrampf bekomme
Da man wieder versöhnt ist, kann man den Ehepartner fragen, welchen Auftrag und welche Angaben der Anwalt bekommen hat. Er hat wohl die 95k€ als Ausgangswert gehabt und was deine Frau ihm noch an Angaben gegeben hatte.ZitatJetzt Anfang April hat sie eine Rechnung über fast 2500€ bekommen. :
Der RA kann durchaus die Einkommensbereinigung rechnen.
Aber du kannst auch beim Streitwert üben:
http://www.netmoms.de/magazin/familie/scheidung/streitwert-der-scheidung-ermitteln/
Ich denke schon.ZitatIst es rechtens, dass der Anwalt hier voll abrechnet? :
Ja, ich auch. Leider sind wir wohl beide keine Familienrechtsanwälte.Zitat1 Brief und Max 5h Arbeit.. so leicht möchte ich auch mal mein Geld verdienen. :
Und soll man sagen, *leider* habt ihr euch versöhnt?---
Warst du eigentlich dabei?ZitatVollzmfängliche Beratung... das ich keinen Lachkrampf bekomme :
Pass auf, dass deine Frau nicht gleich wieder zu einem Anwalt geht...ZitatWir zahlen erst mal nichts. :
Sie hat ihn mit dem Unterhalt beauftragt. Mehr nicht. Scheidung hat sie selbst nicht angesprochen, da sie erst das Trennungsjahr abwarten wollte. In dem Schreiben an mich hat er geschrieben im Frühjahr 2019 wird Antrag auf Scheidung gestellt. Damit hat meine Frau ihn nie beauftragt. Auch hat sie das Schreiben nicht gesehen, bevor er es verschickt hat.
Ja, der Unterhalt den er gefordert hat waren besagte 2000€ für Sie. Da war nichts von meinem Verdienst bereinigt. Wie auch, ich habe nie Auskunft erteilt. Und zwischen Einkommen und bereinigtes Einkommen können große Unterschiede liegen...
Nein ich war bei der „Beratung" nicht dabei. Aber es genügt mir die Schilderung meiner Frau..
Zum Glück verdiene ich mein Geld auf normale Art..
60€ Gebühren für Brief und Telekommunikation. Für 1 Brief.. da fass ich mir an den Kopf
Zu einen: wenn ihr euch nicht versöhnt hättet, und der Anwalt hätte zig Berechnungen anstellen müssen und einige Briefe schreiben müssen, wäre die Kostenrechnung nicht höher ausgefallen.
Dass Deine Frau das Mandat vorzeitig beendet hat, kann dem Anwalt nicht zum Nachteil gereichen.
Der Kostenanteil für die Unterhaltsberechnung ist auf jeden Fall zu zahlen.
Ob auch für den Versorgungsausgleich hängt von dem Unfang des erteilten Mandats ab.
Bezog sich das Mandat nur auf die Unterhaltsberechnung, sind die Kosten nicht gerechtfertigt. Steht auf dem Auftrag aber sinngemäß "Scheidung" oder eine andere Umschreibung gehört auch der Versorgungsausgleich weil zwingender Bestandteil dazu und kann ebenfalls berechnet werden.
Na ja, kann sich nach Ablauf der Zahlungsfrist dann als sehr kostspielige Fehlentscheidung erweisen.ZitatWir zahlen erst mal nichts. :
Warum nicht. dass kannst Du oder besser die Mandantin aber durchaus innert der Zahlungsfrist erledigen - wozu ich raten würde.ZitatEs gilt jetzt erst mal den tatsächlichen Streitwert zu ermitteln als Basis für seine Gebühren.. :
Berry
Der TE bestellt wahrscheinlich im Restaurant auch die große Vorspeise und das 300 g Filetsteak vom Koberind. Um nach der Vorspeise zu sagen: "Oh, ich hab' keinen Hunger mehr", während die Küche gerade letzte Hand an das Hauptgericht anlegt. Und wird sich dann beschweren, weil er das Essen vollständig bezahlen soll.
Vielleicht hätte die werte Gattin beim Anwalt zunächst mal nach den Kosten fragen sollen.
ZitatWir zahlen erst mal nichts. :
Das ist auch in Ordnung, da wird Ihre Frau halt verklagt werden, kein Ding für einen versierten Anwalt.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Gattin das Mandat erteilt hat, sie hat sich beraten lassen und der Anwalt ist ja auch schon tätig geworden.
ZitatAber es genügt mir die Schilderung meiner Frau.. :
Das könnte am Ende dann richtig teuer werden.
Daher würde ich erst mal eruieren, mit was der Anwalt denn tatsächlich beauftragt wurde.
Denn Laien unterläuft da so mancher Irrtum.
Zitat:1 Brief und Max 5h Arbeit.. so leicht möchte ich auch mal mein Geld verdienen.
Anwaltskosten berechnen sich nun mal aus dem Streitwert und nicht aus dem Aufwand. Damit subventionieren "wichtige" Fälle die "unwichtigen" - damit nicht umgekehrt bei einem Streit um 50 EUR, der aber besonders aufwendig ist, am Ende 5000 EUR Anwaltskosten stehen.
Wenn man das nicht mag, dann soll man halt keinen Anwalt beauftragen und sich vorher versöhnen.
"1 Brief und Max 5h Arbeit.. so leicht möchte ich auch mal mein Geld verdienen."
@ go463992-52
Was hält Sie denn auf? Einfach mal schnell studieren, dann ruck-zuck das Referendariat, schnell eine Kanzlei eröffnen, Beiträge für Kammer, Versicherungen, Miete, Angestellte etc. zahlen und dann die Füße hoch legen, warten bis eine enttäuschte Frau kommt und die Gelddruckmaschine anwerfen. Nur zu.
Ach ja, und sich als Anwalt ärgern, weil Sie keine Aussöhnungsgebühr nach 1001 VV RVG geltend gemacht haben, da möglicherweise auch dazu die Voraussetzungen gegeben sind.
Und" .. wir zahlen erst einmal gar nichts ..." obwohl der Anwalt ja nachweislich gearbeitet hat zeigt dann auch, welche Grundeinstellung Sie haben. Man darf gespannt sein, wie bei der nächsten Trennung dann die Gebühren berechnet werden.
MfG
RA Thomas Bohle
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