Trotz Prozesskostenhilfe den Anwalt wechseln?

21. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Samsky
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 35x hilfreich)
Trotz Prozesskostenhilfe den Anwalt wechseln?

Hallo!
Ist es möglich seinen vom Gericht bezahlten (Prozesskostenhilfe) Anwalt, 3 ½ Wochen vor
Prozessbeginn, wegen Befangenheit zu wechseln?
Im Voraus besten Dank für Eure Antwort!
Viele Grüße Samsky!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Ich frage mich, ob es hier tatsächlich um Zivilrecht geht. Prozesskostenhilfe gibt es nur im Zivilrecht. Aber für mich passt die Aussage '3 1/2 Wochen vor Prozessbeginn' nicht so ganz dazu. Das hört sich für mich eher nach Strafverfahren an. Da würde man den vom Staat gestellten Verteidiger 'Pflichtverteidiger' oder auch 'notwendige Verteidigung' nennen.

Bitte mal mitteilen, um was es geht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Samsky
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Eidechse,
es geht um einen Zivilprozess in dem die letzte mündliche Verhandlung ansteht.
Zu Beginn des Verfahrens hat mein Anwalt tatsächlich meine Seite vertreten und nun möchte er mich ohne Sachzwang zu einem Vergleich drängen, obwohl ich mir 100% sicher bin den Prozess zu gewinnen. Ich denke er wird von der Gegenpartei "gesponsert". Deshalb würde ich ihn gerne austauschen.Ist dies möglich?
Im Voraus besten Dank für Deine Antwort!
Viele Grüße Samsky!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Das hat nichts mit Sponsoring durch die Gegenseite zu tun, wenn der RA dir zu einem Vergleich rät. Du musst den Vergleich ja nicht zustimmen, wenn du nicht willst.

Hat schon mal ein Termin stattgefunden? Was hat das Gericht denn da gesagt? In aller Regel machen Richter nämlich auch Ausführungen dazu, wie sie die Chancen des Rechtsstreites sehen.

Dass du zu 100 % das Gefühl hast, den Prozess zu gewinnen, heißt im übrigen noch lange nicht, dass dein Gefühl auch zutrifft. Das Rechtsempfinden des Laien trifft oft die Rechtswirklichkeit nicht. Im Hinblick auf den Ausgang eines Prozesses ist es nur allzuoft entscheidend, ob man seine Ansprüche zum einen richtig, d.h. substantieert darlegen kann, und im Zweifel auch beweisen kann. Was hat der RA dir denn gesagt, warum du dich auf einen Vergleich einlassen sollst?

Einen Grund für einen Anwaltswechsel sehe ich auf jeden Fall nicht.

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