Unterhaltspflichtverletzung - Entzug Zulassung als Anwalt möglich?

2. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtverletzung - Entzug Zulassung als Anwalt möglich?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Entscheidung meinen Expartner wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen. Also mein Anwalt würde das für mich übernehmen. Ich habe das immer als letztes Mittel angesehen.

Fakten:
- Expartner arbeitet als angestellter Rechtsanwalt (6700€ netto Einkommen + Bonus im Monat) und zusätzlich selbstständige Tätigkeit, wo er sich weigert sein Einkommen offenzulegen
- Unterhaltsrückstand aktuell 20Tsd.€, er zahlt seit 4 Monaten wieder keinen Cent Unterhalt. Als Ausrede dient diesmal die Kontopfändung, weshalb er ja gar nichts überweisen könnte. Er hat mich wiederholt aufgefordert die Kontopfändung zurückzunehmen, weil er ansonsten keinen Kredit aufnehmen könne, um mich auszubezahlen. Ich traue dem Braten aber nicht. Er hätte ja auch einfach die Freibeträge bei seiner Bank anheben können und es gibt ja auch Institute, die trotzdem Kredite vergeben und er hätte auch privat einfach mal ein Darlehen bei seiner Mutter etc. aufnehmen können. Er hat ja schließlich jeden Monat Einkommen.
- Gehaltspfändung wird seit September beim Gericht bearbeitet
- ich musste mit meiner Tochter 1,5 Jahre lang aufgrund seiner fehlenden Unterhaltszahlungen von Bürgergeld leben. Er hat deswegen ebenfalls 17Tsd. € noch Schulden beim Jobcenter offen

Jetzt meine Frage:

Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten? Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt? Bisher ist er nicht vorbestraft, kann sich aber noch ändern wegen vieler Strafanzeigen wegen Beleidigung. Da sind jetzt Ermittlungen losgegangen:

Danke für euer Input.




-- Editiert von Moderator topic am 2. März 2026 14:34

-- Thema wurde verschoben am 2. März 2026 14:34




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39853 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Also mein Anwalt würde das für mich übernehmen.
Na, dann soll er doch...Was meint der denn dazu?
Er kennt ja wahrscheinlich die letzte Entwicklung seit ca. 1 Jahr und könnte dir wahrscheinlich heute schon sagen, was ---jetzt--- angesagt wäre.
Zitat (von mimano):
er zahlt seit 4 Monaten wieder keinen Cent Unterhalt.
Und die 8 Monate vorher hat er mtl. 2800,- (freiwillig??) gezahlt?

Was du dir denkst mit--->er hätte doch und er könnte doch... ist nicht relevant. ER tut es nicht oder er tut anderes oderoderoder.

Wer erfolgreich einen Titel erwirkt hat und ... aus Gründen nicht vollstreckt und/oder wo es möglich ist, nicht sofort pfändet... wird sich wahrscheinlich noch weiter und weiter hinhalten lassen.

Zitat (von mimano):
Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?
Ich nicht.

Zitat (von mimano):
Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt?
Keine Ahnung, aber dein Anwalt könnte dir den Rahmen ganz sicher nennen. Dein Anwalt kennt mehr als nur deine Angaben hier.
Zitat (von mimano):
vieler Strafanzeigen wegen Beleidigung.
Solche haben wahrscheinlich keine Konsequenzen, wenn der Ersteller als Anwalt die Grenzen *austestet* und nicht überschreitet.
Da du aber die Anzeigen bereits gestellt hast, musst du abwarten, was draus wird...
Man wird sie auf jeden Fall *bewerten*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft eine Kontopfändung. Da würde ich erst einmal bei der Vollstreckungsbehörde Standanfrage halten. Ich frage mich allerdings, warum man nicht sein Gehalt gepfändet hat. Das ist in so Fällen doch sinnvoll und in der Regel auch erfolgsversprechender. Strafanzeige bringt in so Fällen doch nicht weiter. Wenn er seine Zulassung verliert, dann kann er doch wirklich nicht mehr zahlen. Und zwar auf Dauer.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129097 Beiträge, 41190x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich allerdings, warum man nicht sein Gehalt gepfändet hat.

Man kann auch beides pfänden und auch in die Sachwerte gehen. Wobei letzteres dann wegen der Verwertung eher lange dauert.



Zitat (von mimano):
Als Ausrede dient diesmal die Kontopfändung, weshalb er ja gar nichts überweisen könnte.

Das ist keine Ausrede, wenn da eine aktive Pfändung draufliegt, kann er nur im Rahmen des Freibetrages überweisen, der Rest ist gesperrt. Und den Freibetrag braucht er halt fürs Leben.

Wie viel ist denn auf seinen Konten?



Zitat (von mimano):
Er hat mich wiederholt aufgefordert die Kontopfändung zurückzunehmen, weil er ansonsten keinen Kredit aufnehmen könne, um mich auszubezahlen.

Selbst wenn man die Kontopfändung zurücknehmen würde, ist seine Bonität im Eimer.



Zitat (von mimano):
Er hätte ja auch einfach die Freibeträge bei seiner Bank anheben können

Nein, Schuldner können die Freibeträge nicht anheben, sonst wär die Pfändung ja weitgehend sinnlos.



Zitat (von mimano):
und es gibt ja auch Institute, die trotzdem Kredite vergeben

Da wären mir keine seriösen bekannt.
Einzige Chance wäre seine Hausbank, wenn der Kredit zweckgebunden zur Ablöse der Schulden dienen würde. Aber selbst da sind die Banken mehr als zurückhaltend.



Zitat (von mimano):
Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?

Abwarten worauf konkret?



Zitat (von mimano):
Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt?

Ziemlich exakt diese:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Puhh also die Antworten sind ja irgendwie ganz schön durcheinander. Bei einigen habe ich den Eindruck, dass ihr gar nicht meinen Beitrag gelesen haben.

„Noch habe ich keine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung" aufgegeben. Warum das hier Anami behauptet erschließt sich mir nicht und wieso mir hier zur Pfändung (die ja bereits läuft!) geraten wird, ebenfalls nicht. Und warum das für einen Anwalt keine Konsequenzen haben könnte, wurde auch nicht von dir thematisiert Harry. Aber genau wegen dieser Abwägung habe ich ja ins Forum geschrieben….

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129097 Beiträge, 41190x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Und warum das für einen Anwalt keine Konsequenzen haben könnte, wurde auch nicht von dir thematisiert Harry.

Das nennt sich "Unschuldsvermutung".

Das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats (Art. 20 Abs. 3 GG, Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6), EU-Grundrechte-Charta (Art. 48)), besagt, dass jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis seiner Schuld durch ein Gericht als unschuldig gilt.

Die Unschuldsvermutung gilt im übrigen für alle die sich in diesem Staat aufhalten und nicht nur für Anwälte.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39853 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Warum das hier Anami behauptet erschließt sich mir nicht
Was behaupte ich denn?

Wegen der UH-Pflichtverletzung ---> Na, dann soll er doch...Was meint der denn dazu? Gemeint ist dein Anwalt.
Und die vielen Strafanzeigen wegen Beleidigung---> musst du abwarten, was draus wird...

Zitat (von mimano):
wieso mir hier zur Pfändung (die ja bereits läuft!) geraten wird, ebenfalls nicht
Du hattest gefragt--->Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?
Wie viele Pfändungen laufen denn?
Lässt man nicht eher die Kontopfändung (weil seit 4 Monaten nicht gezahlt wurde) so lange laufen, bis die Schulden ausgeglichen sind?

Zitat (von mimano):
Aber genau wegen dieser Abwägung habe ich ja ins Forum geschrieben….
Aber du hast einen Anwalt---> der für dich tätig sein würde.
HIER gibts keine Rechtsberatung.

Was soll also eine Laienforums-Abwägung mit x verschiedenen Meinungen, wenn doch ein versierter und mit der Sache vertrauter Anwalt für dich tätig war und wieder tätig werden würde ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42248 Beiträge, 14705x hilfreich)

Kommen wir mal auf die ursprüngliche Frage zurück. mimano will das Geld haben, was austituliert ist, und das ist ihr gutes Recht. Die Pfändung des Kontos läuft schon relativ lange; es wäre sinnvoll, da mal Standanfrage zu halten. Dann weiß man, woran es hakt und kann besser über die weitere sinnvolle Vorgehensweise entscheiden. Eine Gehaltspfändung kann natürlich auch parallel laufen, aber nach so langer Zeit ist es vielleicht sinnvoll, das erst nach der Auskunft durchzuziehen. Einfach, um wegen vermeidbarer zusätzlicher Kosten. Hier spricht doch viel dafür, dass die finanzielle Situation durchaus nicht mehr so rosig ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13158 Beiträge, 4708x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Pfändung des Kontos läuft schon relativ lange; es wäre sinnvoll, da mal Standanfrage zu halten.

Durchaus angebracht.

Nach der Standanfrage sollte man, wie bereits von Dir angesprochen, zusehen, dass man nicht (nur) das Konto pfändet, sondern direkt an der Quelle per Gehaltspfändung ansetzt, denn Konten und Banken können für Gläubiger den enormen Nachteil haben, dass sie beliebig austauschbar und umgehbar* sind.

* "Überweise mein Gehalt bitte nicht auf mein Konto, sondern auf das xxxxxxx.......

Der Verdacht, dass das hier ebenso gehandhabt wird, liegt bei der genannten Einkommenshöhe und der Dauer der Pfändung quasi auf der Hand.
Das hätte eigentlich deutlich schneller erledigt sein müssen.

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 425x hilfreich)

Strafanzeige wegen Unterhaltsplichtverletzung machen (lassen).
Nicht länger warten.
Keine Auswirkung auf Zulassung.

MfG

RA Thomas Bohle

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19079 Beiträge, 10289x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nochmals Danke für den Austausch. Die Vollstreckungsbehörde ist eben in einer Großstadt und das führt zu großen Verzögerungen in der Bearbeitung und weil die Titel schlecht geschrieben wurden, gibt es immer Tausend nachfragen.

Ich habe mich jetzt für die Strafanzeige entschieden. Es bringt einfach alles nichts, wenn man auf der anderen Seite einen hat, der "immer quer schießt". Das wird auch in 3 oder 5 Jahren weiterhin so sein und ob er da überhaupt noch einen Job hat, ist Glaskugel-Schauerei.

Bei der ersten Pfändung (Konto und Arbeitgeber) ist viel falsch gelaufen. Es hat 8 Monate gedauert und dann hat letztendlich die Bank nicht gecheckt, dass ich Unterhaltrückstände + laufenden Unterhalt haben will. Die haben mir nur eine Drittschuldnererklärung über einen Teil des laufenden Unterhalts ausgestellt. Den hat mein Ex dann monatlich bezahlt und als 3 Monate später der Sachstand auf mein Drängen hin abgefragt wurde, waren seine Konten plötzlich doch zu... Was aber aus seinem Guthaben wurde, weiß ich bis heute nicht. Der Arbeitgeber wurde von der Kanzlei falsch eingetragen. Die hatten sogar die Firmenwebseite von mir mit korrektem Impressum usw. aber es wurde letztendlich der falsche Arbeitgeber (identischer Name) angeschrieben und es musste alles nochmal neu beantragt werden. Ich bin darüber echt nicht glücklich und viele Anwälte haben eben keine Lust Zwangsvollstreckungen überhaupt zu machen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39853 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Ich habe mich jetzt für die Strafanzeige entschieden.
Das wurde auch mehrfach empfohlen und wenn dein Anwalt auch Strafsachen macht, umso besser.
Dann ist zumindest die Anzeige schon mal in der sehr langen Pipeline.
Zitat (von mimano):
Es bringt einfach alles nichts, wenn man auf der anderen Seite einen hat, der "immer quer schießt".
Ja, leider ist das so bei solchen Kindsvätern, du hast ja hier schon ziemlich viel geschrieben. Wer als kundige Person weder Vater noch Zahler sein will, wird wohl noch lange Zeit Mittel und Wege finden, sich davor zu drücken....wurde ja hier auch schon mehrfach festgestellt. Und leider funktioniert das mit dem Abducken/Untertauchen ja scheinbar recht gut.
Zitat (von mimano):
Das wird auch in 3 oder 5 Jahren weiterhin so sein
Was meinst du mit 3 oder 5 Jahren?
Dieser Kindsvater wird deiner Tochter, die jetzt grad mal 3 sein dürfte, noch bis mind. 18 unterhaltspflichtig sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129097 Beiträge, 41190x hilfreich)

Zitat (von mimano):
dann hat letztendlich die Bank nicht gecheckt, dass ich Unterhaltrückstände + laufenden Unterhalt haben will.

In dem Falle wäre eine Haftung des Drittschuldners nicht unwahrscheinlich.



Zitat (von mimano):
es wurde letztendlich der falsche Arbeitgeber (identischer Name) angeschrieben und es musste alles nochmal neu beantragt werden

Auch hier wäre ein Haftung zu prüfen.



Zitat (von Anami):
wenn dein Anwalt auch Strafsachen macht, umso besser.

Der Anwalt der nicht in der Lage ist ordentliche Titel zu erzeugen und zu doof ist den korrekten Drittschudern anzuschreiben? Bei so viel Inkompetenz, da würde ich keinesfalls von "umso besser" reden wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind zwei verschiedene Anwälte. Eine hat die Unterhaltsklage gemacht und das war schon sehr schlimm. Ich war froh, dass ich ein positives Ergebnis am Ende hatte. Sie fand, dass die Titel ok sind - auch wenn unter anderem die Altersgruppe meines Kindes nicht enthalten ist, so dass zwei Vollstreckungsgerichte bereits nachfragten. Klar Alter des Kindes stand mit drin… Aber die Anträge vom zweiten Anwalt für die Zwangsvollstreckung waren schon sehr fehlerhaft gestellt bzw. macht das alles seine Gehilfen.

Pro Nachfrage kann man locker mit 3 Monaten rechnen. Der Kindsvater zieht oft um und selbst das bemängelt das jetzige Gericht, wo die zweite Gehaltspfändung läuft. Quasi die Adresse vom Beschluss stimmt nicht mit der jetzigen überein. Zack wieder 3 Monate…. Ich bin langsam sauer, weil mein zweiter Anwalt auch ignoriert hat, dass ich an die Steuerrückerstattungen meines Exes wollte… wurde einfach nicht gestellt. Aber keine Ahnung, ob jetzt ein Wechsel noch etwas bringt. Die zweite Gehaltspfändung müsste in 2-3 Monaten endlich mal durchgehen. Dann wird er definitiv seinen Arbeitgeber wechseln und dann fängt das Spiel wieder von vorne an…

Bzgl. Der Bank gab es dann noch die Aussage, dass mein Ex bei denen ein Kredit abzuzahlen hat… weiß nicht, ob das auch hinderlich war.

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7401 Beiträge, 1680x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Entzug Zulassung als Anwalt möglich?

Wenn man von jemandem Geld eintreiben will, ist es eine ausgesprochen blöde Idee, etwas zu machen, das dazu führt bzw. dazu führen könnte, daß dieser jemand kein Einkommen mehr hat. Oder seinen Job verliert.

Denn dann ist in aller Regel viel weniger zum eintreiben übrig. Und man schießt sich ins eigene Knie.

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(Alter Spruch: Wenn du deiner Bank 5.000 Euro schuldest, machen sie dich nieder. Wenn du deiner Bank 5 Millionen Euro schuldest und du kommst in die Bank und hustest einmal, kommt sofort ein Mitarbeiter angerannt und sagt "Wir können Ihnen einen guten Arzt vermitteln, wir bezahlen auch die Arztrechnung!")

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39853 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Es sind zwei verschiedene Anwälte.
Umso schlimmer... beide kommen ihm nicht bei...

Offenbar kennt der Kindsvater sich als Jurist und Rechtsanwalt gut aus, wie man gerade Wege vermeidet und öfter mal Haken schlägt.
Naiver Tip: Dann such dir uU einen dritten RA, der sich speziell mit *solchen Schuldnern* auskennt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13158 Beiträge, 4708x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Bzgl. Der Bank gab es dann noch die Aussage, dass mein Ex bei denen ein Kredit abzuzahlen hat… weiß nicht, ob das auch hinderlich war.

Ja es ist hinderlich, allerdings für die Bank.

Im Gegensatz zur Bank hast Du nämlich einen vollstreckbaren Titel, die Bank darf sich mit ihrem Kredit also "hinten anstellen".

Zitat (von Anami):
Naiver Tip: Dann such dir uU einen dritten RA

Ein Guter, dem es nichts ausmacht gegen einen "Kollegen" vorzugehen, würde wohl reichen...
Und ganz ehrlich, die hier betroffenen Rechtsgebiete bedürfen keiner Spezialisierung auf irgendeine Fachrichtung, das ist Basiswissen.

-- Editiert von User am 9. März 2026 10:00

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