Hallo zusammen,
ich stehe vor der Entscheidung meinen Expartner wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen. Also mein Anwalt würde das für mich übernehmen. Ich habe das immer als letztes Mittel angesehen.
Fakten:
- Expartner arbeitet als angestellter Rechtsanwalt (6700€ netto Einkommen + Bonus im Monat) und zusätzlich selbstständige Tätigkeit, wo er sich weigert sein Einkommen offenzulegen
- Unterhaltsrückstand aktuell 20Tsd.€, er zahlt seit 4 Monaten wieder keinen Cent Unterhalt. Als Ausrede dient diesmal die Kontopfändung, weshalb er ja gar nichts überweisen könnte. Er hat mich wiederholt aufgefordert die Kontopfändung zurückzunehmen, weil er ansonsten keinen Kredit aufnehmen könne, um mich auszubezahlen. Ich traue dem Braten aber nicht. Er hätte ja auch einfach die Freibeträge bei seiner Bank anheben können und es gibt ja auch Institute, die trotzdem Kredite vergeben und er hätte auch privat einfach mal ein Darlehen bei seiner Mutter etc. aufnehmen können. Er hat ja schließlich jeden Monat Einkommen.
- Gehaltspfändung wird seit September beim Gericht bearbeitet
- ich musste mit meiner Tochter 1,5 Jahre lang aufgrund seiner fehlenden Unterhaltszahlungen von Bürgergeld leben. Er hat deswegen ebenfalls 17Tsd. € noch Schulden beim Jobcenter offen
Jetzt meine Frage:
Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten? Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt? Bisher ist er nicht vorbestraft, kann sich aber noch ändern wegen vieler Strafanzeigen wegen Beleidigung. Da sind jetzt Ermittlungen losgegangen:
Danke für euer Input.
-- Editiert von Moderator topic am 2. März 2026 14:34
-- Thema wurde verschoben am 2. März 2026 14:34
Unterhaltspflichtverletzung - Entzug Zulassung als Anwalt möglich?
Na, dann soll er doch...Was meint der denn dazu?Zitat :Also mein Anwalt würde das für mich übernehmen.
Er kennt ja wahrscheinlich die letzte Entwicklung seit ca. 1 Jahr und könnte dir wahrscheinlich heute schon sagen, was ---jetzt--- angesagt wäre.
Und die 8 Monate vorher hat er mtl. 2800,- (freiwillig??) gezahlt?Zitat :er zahlt seit 4 Monaten wieder keinen Cent Unterhalt.
Was du dir denkst mit--->er hätte doch und er könnte doch... ist nicht relevant. ER tut es nicht oder er tut anderes oderoderoder.
Wer erfolgreich einen Titel erwirkt hat und ... aus Gründen nicht vollstreckt und/oder wo es möglich ist, nicht sofort pfändet... wird sich wahrscheinlich noch weiter und weiter hinhalten lassen.
Ich nicht.Zitat :Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?
Keine Ahnung, aber dein Anwalt könnte dir den Rahmen ganz sicher nennen. Dein Anwalt kennt mehr als nur deine Angaben hier.Zitat :Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt?
Solche haben wahrscheinlich keine Konsequenzen, wenn der Ersteller als Anwalt die Grenzen *austestet* und nicht überschreitet.Zitat :vieler Strafanzeigen wegen Beleidigung.
Da du aber die Anzeigen bereits gestellt hast, musst du abwarten, was draus wird...
Man wird sie auf jeden Fall *bewerten*.
Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft eine Kontopfändung. Da würde ich erst einmal bei der Vollstreckungsbehörde Standanfrage halten. Ich frage mich allerdings, warum man nicht sein Gehalt gepfändet hat. Das ist in so Fällen doch sinnvoll und in der Regel auch erfolgsversprechender. Strafanzeige bringt in so Fällen doch nicht weiter. Wenn er seine Zulassung verliert, dann kann er doch wirklich nicht mehr zahlen. Und zwar auf Dauer.
wirdwerden
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Zitat :Ich frage mich allerdings, warum man nicht sein Gehalt gepfändet hat.
Man kann auch beides pfänden und auch in die Sachwerte gehen. Wobei letzteres dann wegen der Verwertung eher lange dauert.
Zitat :Als Ausrede dient diesmal die Kontopfändung, weshalb er ja gar nichts überweisen könnte.
Das ist keine Ausrede, wenn da eine aktive Pfändung draufliegt, kann er nur im Rahmen des Freibetrages überweisen, der Rest ist gesperrt. Und den Freibetrag braucht er halt fürs Leben.
Wie viel ist denn auf seinen Konten?
Zitat :Er hat mich wiederholt aufgefordert die Kontopfändung zurückzunehmen, weil er ansonsten keinen Kredit aufnehmen könne, um mich auszubezahlen.
Selbst wenn man die Kontopfändung zurücknehmen würde, ist seine Bonität im Eimer.
Zitat :Er hätte ja auch einfach die Freibeträge bei seiner Bank anheben können
Nein, Schuldner können die Freibeträge nicht anheben, sonst wär die Pfändung ja weitgehend sinnlos.
Zitat :und es gibt ja auch Institute, die trotzdem Kredite vergeben
Da wären mir keine seriösen bekannt.
Einzige Chance wäre seine Hausbank, wenn der Kredit zweckgebunden zur Ablöse der Schulden dienen würde. Aber selbst da sind die Banken mehr als zurückhaltend.
Zitat :Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?
Abwarten worauf konkret?
Zitat :Welche Konsequenzen hat die Anzeige für seine Zulassung als Anwalt?
Ziemlich exakt diese:

Puhh also die Antworten sind ja irgendwie ganz schön durcheinander. Bei einigen habe ich den Eindruck, dass ihr gar nicht meinen Beitrag gelesen haben.
„Noch habe ich keine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung" aufgegeben. Warum das hier Anami behauptet erschließt sich mir nicht und wieso mir hier zur Pfändung (die ja bereits läuft!) geraten wird, ebenfalls nicht. Und warum das für einen Anwalt keine Konsequenzen haben könnte, wurde auch nicht von dir thematisiert Harry. Aber genau wegen dieser Abwägung habe ich ja ins Forum geschrieben….
Zitat :Und warum das für einen Anwalt keine Konsequenzen haben könnte, wurde auch nicht von dir thematisiert Harry.
Das nennt sich "Unschuldsvermutung".
Das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats (Art. 20 Abs. 3 GG, Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6), EU-Grundrechte-Charta (Art. 48)), besagt, dass jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis seiner Schuld durch ein Gericht als unschuldig gilt.
Die Unschuldsvermutung gilt im übrigen für alle die sich in diesem Staat aufhalten und nicht nur für Anwälte.
Was behaupte ich denn?Zitat :Warum das hier Anami behauptet erschließt sich mir nicht
Wegen der UH-Pflichtverletzung ---> Na, dann soll er doch...Was meint der denn dazu? Gemeint ist dein Anwalt.
Und die vielen Strafanzeigen wegen Beleidigung---> musst du abwarten, was draus wird...
Du hattest gefragt--->Würdet ihr jetzt noch die zweite Pfändung abwarten?Zitat :wieso mir hier zur Pfändung (die ja bereits läuft!) geraten wird, ebenfalls nicht
Wie viele Pfändungen laufen denn?
Lässt man nicht eher die Kontopfändung (weil seit 4 Monaten nicht gezahlt wurde) so lange laufen, bis die Schulden ausgeglichen sind?
Aber du hast einen Anwalt---> der für dich tätig sein würde.Zitat :Aber genau wegen dieser Abwägung habe ich ja ins Forum geschrieben….
HIER gibts keine Rechtsberatung.
Was soll also eine Laienforums-Abwägung mit x verschiedenen Meinungen, wenn doch ein versierter und mit der Sache vertrauter Anwalt für dich tätig war und wieder tätig werden würde ?
Kommen wir mal auf die ursprüngliche Frage zurück. mimano will das Geld haben, was austituliert ist, und das ist ihr gutes Recht. Die Pfändung des Kontos läuft schon relativ lange; es wäre sinnvoll, da mal Standanfrage zu halten. Dann weiß man, woran es hakt und kann besser über die weitere sinnvolle Vorgehensweise entscheiden. Eine Gehaltspfändung kann natürlich auch parallel laufen, aber nach so langer Zeit ist es vielleicht sinnvoll, das erst nach der Auskunft durchzuziehen. Einfach, um wegen vermeidbarer zusätzlicher Kosten. Hier spricht doch viel dafür, dass die finanzielle Situation durchaus nicht mehr so rosig ist.
wirdwerden
Zitat :Die Pfändung des Kontos läuft schon relativ lange; es wäre sinnvoll, da mal Standanfrage zu halten.
Durchaus angebracht.
Nach der Standanfrage sollte man, wie bereits von Dir angesprochen, zusehen, dass man nicht (nur) das Konto pfändet, sondern direkt an der Quelle per Gehaltspfändung ansetzt, denn Konten und Banken können für Gläubiger den enormen Nachteil haben, dass sie beliebig austauschbar und umgehbar* sind.
* "Überweise mein Gehalt bitte nicht auf mein Konto, sondern auf das xxxxxxx.......
Der Verdacht, dass das hier ebenso gehandhabt wird, liegt bei der genannten Einkommenshöhe und der Dauer der Pfändung quasi auf der Hand.
Das hätte eigentlich deutlich schneller erledigt sein müssen.
Strafanzeige wegen Unterhaltsplichtverletzung machen (lassen).
Nicht länger warten.
Keine Auswirkung auf Zulassung.
MfG
RA Thomas Bohle
Zur Frage, wann ein Anwalt eine Zulassung verlieren kann:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Rak-Zulassung-trotz-Haftstrafe--f320253.html
Eine Anzeige alleine reicht nicht. Es muss schon eine Verurteilung sein.
Trotzdem sollten Sie nicht zögern, Anzeige zu erstatten.
Hallo zusammen,
nochmals Danke für den Austausch. Die Vollstreckungsbehörde ist eben in einer Großstadt und das führt zu großen Verzögerungen in der Bearbeitung und weil die Titel schlecht geschrieben wurden, gibt es immer Tausend nachfragen.
Ich habe mich jetzt für die Strafanzeige entschieden. Es bringt einfach alles nichts, wenn man auf der anderen Seite einen hat, der "immer quer schießt". Das wird auch in 3 oder 5 Jahren weiterhin so sein und ob er da überhaupt noch einen Job hat, ist Glaskugel-Schauerei.
Bei der ersten Pfändung (Konto und Arbeitgeber) ist viel falsch gelaufen. Es hat 8 Monate gedauert und dann hat letztendlich die Bank nicht gecheckt, dass ich Unterhaltrückstände + laufenden Unterhalt haben will. Die haben mir nur eine Drittschuldnererklärung über einen Teil des laufenden Unterhalts ausgestellt. Den hat mein Ex dann monatlich bezahlt und als 3 Monate später der Sachstand auf mein Drängen hin abgefragt wurde, waren seine Konten plötzlich doch zu... Was aber aus seinem Guthaben wurde, weiß ich bis heute nicht. Der Arbeitgeber wurde von der Kanzlei falsch eingetragen. Die hatten sogar die Firmenwebseite von mir mit korrektem Impressum usw. aber es wurde letztendlich der falsche Arbeitgeber (identischer Name) angeschrieben und es musste alles nochmal neu beantragt werden. Ich bin darüber echt nicht glücklich und viele Anwälte haben eben keine Lust Zwangsvollstreckungen überhaupt zu machen.
Das wurde auch mehrfach empfohlen und wenn dein Anwalt auch Strafsachen macht, umso besser.Zitat :Ich habe mich jetzt für die Strafanzeige entschieden.
Dann ist zumindest die Anzeige schon mal in der sehr langen Pipeline.
Ja, leider ist das so bei solchen Kindsvätern, du hast ja hier schon ziemlich viel geschrieben. Wer als kundige Person weder Vater noch Zahler sein will, wird wohl noch lange Zeit Mittel und Wege finden, sich davor zu drücken....wurde ja hier auch schon mehrfach festgestellt. Und leider funktioniert das mit dem Abducken/Untertauchen ja scheinbar recht gut.Zitat :Es bringt einfach alles nichts, wenn man auf der anderen Seite einen hat, der "immer quer schießt".
Was meinst du mit 3 oder 5 Jahren?Zitat :Das wird auch in 3 oder 5 Jahren weiterhin so sein
Dieser Kindsvater wird deiner Tochter, die jetzt grad mal 3 sein dürfte, noch bis mind. 18 unterhaltspflichtig sein.
Zitat :dann hat letztendlich die Bank nicht gecheckt, dass ich Unterhaltrückstände + laufenden Unterhalt haben will.
In dem Falle wäre eine Haftung des Drittschuldners nicht unwahrscheinlich.
Zitat :es wurde letztendlich der falsche Arbeitgeber (identischer Name) angeschrieben und es musste alles nochmal neu beantragt werden
Auch hier wäre ein Haftung zu prüfen.
Zitat :wenn dein Anwalt auch Strafsachen macht, umso besser.
Der Anwalt der nicht in der Lage ist ordentliche Titel zu erzeugen und zu doof ist den korrekten Drittschudern anzuschreiben? Bei so viel Inkompetenz, da würde ich keinesfalls von "umso besser" reden wollen.
Es sind zwei verschiedene Anwälte. Eine hat die Unterhaltsklage gemacht und das war schon sehr schlimm. Ich war froh, dass ich ein positives Ergebnis am Ende hatte. Sie fand, dass die Titel ok sind - auch wenn unter anderem die Altersgruppe meines Kindes nicht enthalten ist, so dass zwei Vollstreckungsgerichte bereits nachfragten. Klar Alter des Kindes stand mit drin… Aber die Anträge vom zweiten Anwalt für die Zwangsvollstreckung waren schon sehr fehlerhaft gestellt bzw. macht das alles seine Gehilfen.
Pro Nachfrage kann man locker mit 3 Monaten rechnen. Der Kindsvater zieht oft um und selbst das bemängelt das jetzige Gericht, wo die zweite Gehaltspfändung läuft. Quasi die Adresse vom Beschluss stimmt nicht mit der jetzigen überein. Zack wieder 3 Monate…. Ich bin langsam sauer, weil mein zweiter Anwalt auch ignoriert hat, dass ich an die Steuerrückerstattungen meines Exes wollte… wurde einfach nicht gestellt. Aber keine Ahnung, ob jetzt ein Wechsel noch etwas bringt. Die zweite Gehaltspfändung müsste in 2-3 Monaten endlich mal durchgehen. Dann wird er definitiv seinen Arbeitgeber wechseln und dann fängt das Spiel wieder von vorne an…
Bzgl. Der Bank gab es dann noch die Aussage, dass mein Ex bei denen ein Kredit abzuzahlen hat… weiß nicht, ob das auch hinderlich war.
Zitat :Entzug Zulassung als Anwalt möglich?
Wenn man von jemandem Geld eintreiben will, ist es eine ausgesprochen blöde Idee, etwas zu machen, das dazu führt bzw. dazu führen könnte, daß dieser jemand kein Einkommen mehr hat. Oder seinen Job verliert.
Denn dann ist in aller Regel viel weniger zum eintreiben übrig. Und man schießt sich ins eigene Knie.
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(Alter Spruch: Wenn du deiner Bank 5.000 Euro schuldest, machen sie dich nieder. Wenn du deiner Bank 5 Millionen Euro schuldest und du kommst in die Bank und hustest einmal, kommt sofort ein Mitarbeiter angerannt und sagt "Wir können Ihnen einen guten Arzt vermitteln, wir bezahlen auch die Arztrechnung!")
Umso schlimmer... beide kommen ihm nicht bei...Zitat :Es sind zwei verschiedene Anwälte.
Offenbar kennt der Kindsvater sich als Jurist und Rechtsanwalt gut aus, wie man gerade Wege vermeidet und öfter mal Haken schlägt.
Naiver Tip: Dann such dir uU einen dritten RA, der sich speziell mit *solchen Schuldnern* auskennt.
Zitat :Bzgl. Der Bank gab es dann noch die Aussage, dass mein Ex bei denen ein Kredit abzuzahlen hat… weiß nicht, ob das auch hinderlich war.
Ja es ist hinderlich, allerdings für die Bank.
Im Gegensatz zur Bank hast Du nämlich einen vollstreckbaren Titel, die Bank darf sich mit ihrem Kredit also "hinten anstellen".
Zitat :Naiver Tip: Dann such dir uU einen dritten RA
Ein Guter, dem es nichts ausmacht gegen einen "Kollegen" vorzugehen, würde wohl reichen...
Und ganz ehrlich, die hier betroffenen Rechtsgebiete bedürfen keiner Spezialisierung auf irgendeine Fachrichtung, das ist Basiswissen.
-- Editiert von User am 9. März 2026 10:00
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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