Hallo,
ich habe mir wegen einer Zivilsache zwei außergerichtliche Beratungen bei einem Anwalt eingeholt. Nachdem ich nun die Rechnung dafür bezahlt habe,und die Angelegenheit damit erledigt ist, hätte ich gerne die von mir erstellten Kopien wieder zurück. Originale wurden nicht an die Kanzlei gegeben. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese 10 Jahre lang in der Kanzlei aufgehoben werden müssen. Ist dies so richtig oder habe ich Anspruch auf meine Papiere?
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank!
Unterlagen nach Beratungsabschluß
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Wenn es Kopien sind, ist es ja nicht schlimm. Es gibt tatsächlich eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für die Handakten, wozu auch die Unterlagen des Mandanten in der Sache gehören.
Da ein Anwalt sowieso der Schweigepflicht unterliegt, sollte das auch kein Problem sein die kopierten Unterlagen bei ihm zu belassen.
--- editiert vom Admin
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Wenn der Mandant die Akten nicht zurückverlangt, darf der Anwalt diese dann nach 5 Jahren einfach vernichten anstatt dem Mandant zurückzusenden ?
Die Akten könnten für den Mandant noch brauchbar sein, z.B. als Nachweise womöglich für einen anderen Fall..., nur so lange die Akten nicht gebraucht werden, vergißt der Mandant diese zurückzufordern.
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