Unterlagen nach Beratungsabschluß

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2011 17:43:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterlagen nach Beratungsabschluß

Hallo,
ich habe mir wegen einer Zivilsache zwei außergerichtliche Beratungen bei einem Anwalt eingeholt. Nachdem ich nun die Rechnung dafür bezahlt habe,und die Angelegenheit damit erledigt ist, hätte ich gerne die von mir erstellten Kopien wieder zurück. Originale wurden nicht an die Kanzlei gegeben. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese 10 Jahre lang in der Kanzlei aufgehoben werden müssen. Ist dies so richtig oder habe ich Anspruch auf meine Papiere?
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank!

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Wenn es Kopien sind, ist es ja nicht schlimm. Es gibt tatsächlich eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für die Handakten, wozu auch die Unterlagen des Mandanten in der Sache gehören.

Da ein Anwalt sowieso der Schweigepflicht unterliegt, sollte das auch kein Problem sein die kopierten Unterlagen bei ihm zu belassen.

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#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn der Mandant die Akten nicht zurückverlangt, darf der Anwalt diese dann nach 5 Jahren einfach vernichten anstatt dem Mandant zurückzusenden ?

Die Akten könnten für den Mandant noch brauchbar sein, z.B. als Nachweise womöglich für einen anderen Fall..., nur so lange die Akten nicht gebraucht werden, vergißt der Mandant diese zurückzufordern.

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