Unzufrieden mit Notar

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Okraschote
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 34x hilfreich)
Unzufrieden mit Notar

Liebe Forumsgemeinde,

ich wende mich mal wieder mit einem Problem an Euch, weil ich das Gefühl habe, hier nicht mehr allein weiterzukommen.

Ich habe Anfang Dezember einen Grundstücksverkauf bei einem Notar abwickeln lassen. Der erste Brief mit der Beurkundung und der Kostennote kam innerhalb von zwei Tagen beim Käufer an, ebensoschnell wurde die Rechnung auch von ihm beglichen. Meine Kopie des Anschreibens dauerte schon länger. Seitdem tut sich nichts. Ich warte jetzt dringend auf das Fälligkeitsschreiben, damit das Geld vom Käufer fließen kann, aber es tut sich einfach nichts.

Laut Beurkundungsbegleitschreiben wollte der Notar noch bei der Gemeinde und dem zuständigen Grundbuchamt irgendwelche Genehmigungen einholen, was genau davon er schon erledigt hat, weiß ich nicht - denn mittlerweile antwortet er auf meine Nachfragen nicht mehr.

Gibt es irgendwas, was ich jetzt noch tun kann? Ich fühle mich gerade ein bisschen hilflos, ich habe das Grundstück ja verkauft, weil ich dringend das Geld benötige und jetzt hänge ich hier immer noch in der Luft. Ist der Notar verpflichtet, auf meine Anfragen zu reagieren? Kann er sich den Zeitplan für den Grundstückverkauf selbst zurechtlegen? Wie lange muss ich möglicherweise nun noch warten, was sind denn so die normalen Zeiten für solch einen Verkauf und gibt es da eine Obergrenze, bis wann so eine Transaktion gelaufen sein muss? Könnte ich notfalls auch jetzt noch den Notar wechseln?

Zur Anmerkung noch, ich habe kurz vor Weihnachten ein Haus gekauft, dieses musste bereits Mitte Januar bezahlt werden, von daher bin ich noch unzufriedener, wenn ich sehe, dass es bei anderen Immobilien (und einem anderen Notar) ja anscheinend auch schnell funktionieren kann.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Okraschote
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 34x hilfreich)

Hat echt niemand von Euch eine Idee, was ich noch tun könnte? Vom Notar bisher immer noch Schweigen und so langsam reicht es mir. Habe ich die Möglichkeit, diese halbfertige Angelegenheit jetzt noch einem anderen Notar zu übertragen?

Viele Grüße
Kerstin

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34x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Warum die Sache so lange dauert, ergibt sich in der Regel aus dem Kaufvertrag.
Z.B. muss das verkaufte Grundstück, wenn es belastet ist, aus der Haft/Mithaft entlassen werden. Hierzu ist eine Erklärung des Gläubigers erforderlich,....oder es fehlt die Erklärung der Gemeinde, dass sie auf das Vorkaufsrecht verzichtet....

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