Hallo, ich brauche dringend einen Rat
Ich war bei einem Anwalt und wollte eigentlich nur eine "gute" Beratung. Er hat mich während der Beratung eine Prozessbevollmächtigung (meine ich zumindest) unterschreiben lassen.
Zu einem Prozess oder Verfahren ist es nicht gekommen. Nun stellt der Anwalt mir eine Rechnung in dem ich eine Verfahrensgebühr (1,3fach) bezahlen soll.
Meine Frage, ist es o.k oder kann ich mich wehren.
Ich habe den Anwalt auch nach den Kosten der Beratung gefragt. Er hat sie mir nicht ausführlich genannt, sondern antwortete mir (uns), dass es ein Freundschaftspreis werden wird.
Noch zur Info. Es gab kein Schreiben an die gegnerische Partei noch eine Klageschrift, sondern nur ein bestimmtes Schreiben (nach Diktat während unserer Anwesenheit).
Bitte um Hilfe
Danke Ferrihan
Verfahrensgebühr n. §13, Nr. 3100 VVRVG
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
--- editiert vom Admin
Das Schreiben ging an mich. Es handelte sich um eine Eidesstattliche Versicherung. Was meinst du denn mit Kostenrechnung? Spielt ein gewisser Betrag eine Rolle für eine Erhebung einer Verfahrensgebühr. Ich weiß jetzt nicht was du damit meinen könntest. Es ist kein Verfahren oder Klageschrift erfolgt.
LG Ferrihan
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--- editiert vom Admin
@einzige!-kleine-koenigin
Alles klar. Ich schreibe dir die Daten in dein Postfach, wenn es dir recht ist.
Danke Ferrihan
-- Editiert am 14.05.2009 09:42
--- editiert vom Admin
Hallo einzige!-kleine-koenigin
kann man denn eine Verfahrensgebühr ohne Verfahren erheben?
Ferrihan
--- editiert vom Admin
Hallo einzige!-kleine-koenigin
ich habe dir mit 5 Sternchen gedankt, weil du mir sehr geholfen hast und mein Schreiben überarbeitet hast.
Ferrihan
--- editiert vom Admin
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