Verfahrenskosten - Heißt das, dass ich auch die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen muss?

19. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
agrd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten - Heißt das, dass ich auch die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen muss?

Ich muß 9/10 der Verfahrenskosten zahlen! Heißt das, daß ich auch die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen muß?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn der Gegner einen Anwalt hatte: Ja. Auch 9/10 der Kosten des Gegners.

0x Hilfreiche Antwort

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