Hallo,
ich bin 19 Jahre alt, besuche noch die Schule, lebe seid etwa einem Jahr alleine und bekomme seid Januar Hartz IV.
Da ich kein Kindergeld bekomme wollte ich mich bei der Familienkasse darum kümmern. Die sagten mir jedoch ich sollte über das örtliche Familiengericht einen Berechtigten feststellen lassen. Ich formulierte einen einzigen Brief ans Amtsgericht um Fragen auf meine Antworten zu bekommen. Etwa einen Monat später bekam ich eine Rechnung von 250.-€. Telefonisch wurde mir gesagt dass dies nur ein Kostenvoranschlag sei und ich das Verfahren auf Wunsch beenden kann. Die habe ich getan zudem die Familienkasse mir doch sagte es würde andere Wege geben als über das Familiengericht. Etwa einer Woche später bekomme ich nun eine Rechnung von 3.000€ für das Verfahren und frage mich: "FÜÜR WAAS?! Und: Wie kann mir geholfen werden? Geht das überhaupt?
Danke für eure Hilfe.
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Verfahrenskosten. Hilfe!
7. April 2011
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Frage vom 7. April 2011 | 18:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten. Hilfe!
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 7. April 2011 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Du formuliertest keinen Brief, sondern eine Klage. Ausserdem wird Kindergeld zu 100 % auf ALG II angerechnet.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 8. April 2011 | 12:41
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Etwa einer Woche später bekomme ich nun eine Rechnung von 3.000€ für das Verfahren
Auf wieviel hast du denn geklagt, über 125.000 EUR? Sonst kommst du im Leben nicht auf Gerichtskosten in der Höhe.
Oder verwechselst du den Streitwert mit der Rechnungssumme?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 9. April 2011 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120281 Beiträge, 39865x hilfreich)
Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 9. April 2011 | 21:42
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 19x hilfreich)
Ich vermute, es handelt sich um einen Streitwertbeschluss. ;-)
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