Verfahrenskosten

14. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
keilix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verfahrenskosten

Hallo, ich habe eine wichtige Frage: Was darf der Anwalt nach einem Prozess brechnen?
1. Streitwert
2. Vergleichsmehrwert
3. Streit + Vergleichsmehrwert

Ich bin stets vom Streitwert ausgegangen, bis ich jetzt die Rechnung bekam wo alles zusammen gerechnet wurde.

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

=> http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7898

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keilix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen, vielen Dank. Da werde ich meinen Anwalt höflich darauf hinweisen, daß in meiner Rechnung ein Fehler unterlaufen ist.
Nochmls vielen dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keilix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage hätte ich noch, wie rechnen sich, z.B. 1,3 Verfahrensgebühr oder 1,2 Termingebühr? Wenn ich nach Prozenten rechne, komme ich nicht auf die Summen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Die Standardgebühr (1,0) ist in §13 RVG geregelt:

http://rvg-tabelle.de/rvg/#13

Einfacher, als lange rumzurechnen ist es, die entsprechenden Tabellen im Anhang zu verwenden:

http://rvg-tabelle.de/rvg-tabellen/

Da findet man alle Standardgebühren bis zu einem Streitwert von € 10.650.000 aufgeschlüsselt :) .

All the best, E_A

1x Hilfreiche Antwort

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