Hallo, ich habe eine wichtige Frage: Was darf der Anwalt nach einem Prozess brechnen?
1. Streitwert
2. Vergleichsmehrwert
3. Streit + Vergleichsmehrwert
Ich bin stets vom Streitwert ausgegangen, bis ich jetzt die Rechnung bekam wo alles zusammen gerechnet wurde.
Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Verfahrenskosten
14. Oktober 2008
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Frage vom 14. Oktober 2008 | 11:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verfahrenskosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2008 | 14:11
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 788x hilfreich)
=> http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7898
#2
Antwort vom 14. Oktober 2008 | 14:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
vielen, vielen Dank. Da werde ich meinen Anwalt höflich darauf hinweisen, daß in meiner Rechnung ein Fehler unterlaufen ist.
Nochmls vielen dank
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2008 | 15:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eine Frage hätte ich noch, wie rechnen sich, z.B. 1,3 Verfahrensgebühr oder 1,2 Termingebühr? Wenn ich nach Prozenten rechne, komme ich nicht auf die Summen
#4
Antwort vom 14. Oktober 2008 | 20:44
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Die Standardgebühr (1,0) ist in §13 RVG
geregelt:
http://rvg-tabelle.de/rvg/#13
Einfacher, als lange rumzurechnen ist es, die entsprechenden Tabellen im Anhang zu verwenden:
http://rvg-tabelle.de/rvg-tabellen/
Da findet man alle Standardgebühren bis zu einem Streitwert von € 10.650.000 aufgeschlüsselt .
All the best, E_A
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