Guten Morgen,
Ich bin 2013 wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Februar 2014 bin ich in die Privatinsolvent gegangen. Diese wurde mir 2020 bewilligt.
Frage ist: Muss ich die Verfahrenskosten aus dem Strafprozess bezahlen oder wurden die durch die Insolvenz mit abgedeckt? Die Geldstrafe habe ich natürlich in Raten bezahlt!
-- Editiert von Moderator topic am 21.02.2022 16:31
-- Thema wurde verschoben am 21.02.2022 16:31
Verfahrenskosten bezahlen trotz Insolvenz
21. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2022 | 08:57
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten bezahlen trotz Insolvenz
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Februar 2022 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Verfahrenskosten (auch) aus Strafverfahren unterfallen der Restschuldbefreiung im Inso-Verfahren - BGH VI ZR 17/10
Nur die Strafen als solche nicht und ggf. angeordnete Einziehungsbeträge.
#2
Antwort vom 21. Februar 2022 | 16:22
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für einen Gutachter sind auch von der Insolvenz mit abgedeckt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Februar 2022 | 16:22
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für einen Gutachter sind auch von der Insolvenz mit abgedeckt?
#4
Antwort vom 21. Februar 2022 | 17:08
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ja.
Und jetzt?
Schon
266.852
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten