Hallo zusammen ;-)
Zitat aus Verhandlungsprotokoll (Landgericht):
"Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben; die übrigen Kosten tragen die Beklagten."
Was bedeutet dies genau bzgl. der Kostenteilung? Wer zahlt was?
Vielen Dank im Voraus ;-)
Vergleich - Frage zu Kosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Der Beklagte trägt:
2 x VV 3100 (ger. Verf.geb.)
2 x VV 3104 (Terminsgebühr)
1 x VV 1003 (Vergleichsgebühr)
(Anwaltskosten Klageverfahren)
1,0 Gerichtsgebühren
Kläger trägt:
1 x VV 1003 (ger. Vergleichsgebühr)
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Muss bei einem Vergleich der Kläger nicht automatisch auch die Kosten seines Anwalts für außergerichtliche Tätigkeiten übernehmen?
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Zunächst einmal muss der Mandant stets die Kosten des von ihm beauftragten RA selbst tragen. Nur er ist Auftraggeber des RA und schuldet diesem daher die Vergütung.
Eine andere Frage ist, ob der Mandant evtl. Erstattungsansprüche gegen Dritte hat. Bei einem gerichtlichen Vergleich kommt es im Hinblick auf die Kostentragungspflicht für die Rechtsanwaltskosten darauf an, was im Vergleich vereinbart wurde.
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