Verjährungsfrist der Notarkosten

6. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Schulz, Manfred
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist der Notarkosten

Am 31.10.200 habe ich einen Vertrag notariell beglaubigen lassen.
Nun am 03.05.2002 bekomme ich eine Rechnung über 900 Euro zugestellt.
Ist diese Rechnung nicht schon Verjährt ?
Falls nein, darf ich die Rechnung auch in Raten begleichen ?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Schulz,

Notargebühren verjähren grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren, wobei die Frist jedoch erst mit dem 01.01. des Folgejahres zu laufen beginnt. In Ihrem Fall verjähren die Gebühren also erst am 31.12.2002.
Ob sich der Kollege auf eine Ratenzahlung einläßt, ist ausschließlich in sein Ermessen gestellt. Aber warum nicht, einen Versuch ist es allemal wert.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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