Hallo,
ich habe für eine Rechtsberatung einen Anwalt in Anspruch genommen. Die erste Rechtsberatung fand im April 2001 statt.
Das letzte Schreiben des Anwalts bekam ich am 09.07.2001
Am 08.06.2004 habe ich von dem Anwalt eine Rechnung erhalten.
Meine Frage ist nun:
Ist die Rechnung bzw. der Anspruch des Anwalts auf Bezahlung schon verjährt ?
Verjährung Anwalts - Rechnung
9. Juni 2004
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Frage vom 9. Juni 2004 | 18:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Anwalts - Rechnung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2004 | 20:50
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Ansprüche aus 2001 verjährten am 31.12.2003, solange die Verjährung nicht durch Mahnverfahren o.ä. gehemmt wurde.
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