Wer kann mir sagen in welchem Zeitraum ein Rechtsanwalt seine Kosten gegenüber dem Mandanten titulieren muss, damit keine Verjährung eintritt.
Einmal gegenüber Privatpersonen wie auch gegenüber Firmen
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Verjährung von Rechtsanwaltskosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Jedoch sollte man immer daran denken, WANN der entsprechende Prozess war. Für Vorfälle vor der Schuldrechtsreform (2002) gelten noch alte verjährungsfristen- dreissig, bzw. drei Jahre (im Falle von Rechtsanwaltskosten).
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"((studiere Jura und stehe kurz vorm Examen. Antworten von mir sind als Tip, keinesfalls als verbindl"
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Jedoch sollte man immer daran denken, WANN der entsprechende Prozess war. Für Vorfälle vor der Schuldrechtsreform (2002) gelten noch alte verjährungsfristen- dreissig, bzw. ZWEI Jahre (im Falle von Rechtsanwaltskosten).
*kleiner Fehler*
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"((studiere Jura und stehe kurz vorm Examen. Antworten von mir sind als Tip, keinesfalls als verbindl"
Frage an Bob,
was ist mit Kenntnis gemeint?
unser Fall
1. Klage der Gegenseite in 2001
2. Beauftragung RA zur Abweisung und Widerklage in 2001
2. Prozess in 2002
3. vorläufig vollstreckbares Urteil in 2003
4. rechtskräftiges Urteil in 2004
Die 2 Anwaltsrechnungen erhielten wir in 2002 und 2004.
Wann beginnen die Verjährungsfristen? 2 oder 3 Jahre?
habe im anderen Beitrag gelesen: "Der RA hat 2 Jahre ab Ende des Jahres in dem der Auftrag endete Zeit, seine Gebühren einzufordern, ohne eine Verjährung zu riskieren".
Wann endete der Auftrag?
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"Viele Grüße Jacqueline"
-- Editiert von J.B. am 22.03.2004 19:08:56
Hallo zusammen,
die Beiträge hier sind zwar älter, aber mein Problem passt dazu.
Ich war im März 2003 zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
Am letzen November Tag habe ich jetzt eine Rechnung bekommen.
Ich habe, damals mehrfach nach einer Rechnung gefragt und es passierte nichts.
Ist es legal nach mehr als 2,5 Jahren damit anzukommen? Ich denke meine Rechtschutzversicherung lacht sich kaputt, wenn ich damit ankomme.
Damit mich keiner Falsch versteht ... grundsätzlich bin ich dafür Rechnungen zu Bezahlen, aber:
1. ist dieser Anwalt mehr als schlecht gewesen
2. weiss ich nicht ob meine Rechtschutz das zahlt, wenn der nach so langer Zeit damit ankommt.
3. Empfinde ich es als absolute Frechheit selber mehr als 2,5 Jahre zu brauchen und mir jetzt mit einer Frist von 1 Woche zu kommen.
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"Viele Grüße!
Micki2005 aus Niedersachsen"
--- editiert vom Admin
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