Hallo liebes Forum,
folgender Fall:
nach 18 Jahren Beziehung (11 Jahre Ehe) hat sich meine Frau von mir getrennt.
Im Februar hat sie mir ihre Entscheidung mitgeteilt.
Im Mai ist sie ausgezogen.
Auf mehrmalige Nachfrage sagte sie damals, sie brauche Abstand, sei aber an einer Scheidung nicht interessiert.
Seit ihrem Auszug ist sie mir gegenüber wortkarg und ausweichend geworden.
Ich habe nun auch neue Leute kennengelernt, reise etwas durchs Land und möchte mir nun ein neues Fahrrad sowie einen Computer mit Drucker zulegen.
Da ich im ALG 2-Bezug bin, übersteigen meine Ausgaben derzeit deutlich meine Einnahmen.
In der Tat werde ich nächsten Monat etwa 2000 Euro weniger auf dem Konto haben als zu Beginn der Trennung.
Man sollte ja im Trennungsjahr unüberlegte Ausgaben vermeiden, aber mein Anfangsvermögen bei unserer Heirat war deutlich höher - von daher kann man mir nichts unterstellen.
Wie aber sieht es mit PKH aus ?
Dadurch, dass ich demnächst gut 2000 Euro weniger auf dem Konto habe, wird mein Vermögen unter den Freibetrag für PKH rutschen.
Man sollte ja im Hinblick auf einen eventuellen PKH-Antrag sein Vermögen nicht verringern, wenn sich eine Gerichtsverhandlung anbahnt.
Andererseits weiß ich ja nicht, wann und ob überhaupt eine Scheidung im Raum steht.
(Ich werde jedenfalls keinen Antrag stellen.)
Vielleicht reicht sie im Februar die Scheidung ein, vielleicht im Mai, vielleicht in 3 Jahren oder vielleicht gar nicht.
Falls ich nun Anfang nächsten Jahres einen Scheidungsantrag erhalten sollte, und ich (falls noch im ALG 2-Bezug) einen Antrag auf PKH stellen würde, könnte mir dann eine Verschwendung von Vermögen vorgeworfen werden ??
Ich möchte eigentlich mit meinem Geld machen, was ich will.
Muss ich denn ab jetzt sparsam sein und z.B. auf kleine Reisen verzichten, nur weil meine Frau ausgezogen ist ?
Vermögen verringern vor eventueller PKH
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatMan sollte ja im Trennungsjahr unüberlegte Ausgaben vermeiden :
Die sollte man eigentlich immer vermeiden ...
Zitatkönnte mir dann eine Verschwendung von Vermögen vorgeworfen werden ?? :
Klar.
Dann muss man halt notfalls das Gegenteil beweisen.
ZitatMuss ich denn ab jetzt sparsam sein und z.B. auf kleine Reisen verzichten, nur weil meine Frau ausgezogen ist ? :
Nö, mit seinem Geld kann man machen was man will.
Im PKH-Antrag wird ja gefragt, ob man "hochwertige technische Geräte" besitzt.
In der Tat beabsichtige ich demnächst einen guten Metalldetektor (Wert 800 Euro) zu kaufen.
Könnte man mich, falls ich irgendwann eventuell PKH beantrage, zum Verkauf dieses Gerätes auffordern ?
Ich brauche den Detektor als zukünftige Einnahmequelle, da ich nächstes Jahr in Peru damit arbeite werde. (Schatzsuche als Dienstleistung; die Nachfrage ist riesig)
Einen PKW darf man ja auch behalten, um damit zur Arbeit (und somit zu Einkommen) zu gelangen.
Dazu fällt mir dann noch eine Frage ein:
Wenn PKH gewährt wurde, wird man ja evtl. noch 4 Jahre lang angeschrieben und aufgefordert, sein Einkommen und sein Vermögen offenzulegen.
Und man muss bei Umzug seine neue Anschrift angeben.
Würden die echt versuchen, mich in Peru zu kontaktieren ?
Ich lebe dort in einem sehr abgelegenen Gebiet (einer indigenen Gemeinde). Da gibt es keine Straßen mit Hausnummern ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie machen sich viel zu viele Gedanken. Ich habe andauernd mit Behördenmitarbeitern zu tun,die versuchen Gelder einzufordern, die fragen im Ernstfall eigentlich nie, weshalb Sie im vergangenen Jahr irgendwelche Gelder ausgegeben haben. Das wäre denen ein viel zu hoher Aufwand. Als Alg2-Empfänger ist bei Ihnen ja auch wirklich nichts zu holen. Die erlaubten Ersparnisse dürfen Sie selbstverständlich für Ihre Bedürfnisse ausgeben.
Und wenn die Sie nicht finden in Peru: Kann Ihnen doch egal sein. Sie melden sich hier ab und da an. Gut ist.
Danke
Nicht zu sehen, dass du das brauchst.ZitatWie aber sieht es mit PKH aus ? :
Weder ein Alg2-Bezieher noch jemand, der PKH beantragt, muss auf alles verzichten, was ihm Spaß macht.
Auch 2000,- weniger auf dem Konto sind keine *Entreicherung*, die du evtl. im Hinterkopf hast. Außerdem gehören solche Käufe während des Alg-2-Bezuges zur *Vermögensumwandlung*.
Deine Frau wird kein Geld für den Scheidungsantrag haben. Oder sie braucht wirklich nur Abstand.
Gerade neulich hörte ich: Nach genau 10 Jahren Trennung hat der Nochehemann die Scheidung eingereicht. Die paar überschaubaren Kosten haben beide sich friedlich und freundlich geteilt.
Ich denke auch, du machst dir ziemlich unnötige Gedanken um ungelegte Eier.
Ist es nicht viel wichtiger, mit deinem Kind die Zukunftspläne zu schmieden?
Du willst doch sicher mit dem Kind zusammen nach Peru---Schätze suchen---oder nicht?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten