Versäumnisurteil unzulässig ?

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Versäumnisurteil unzulässig ?

quote:
Wurde ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt, ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil auch dann zulässig, wenn in der Klage keine ausreichenden Angaben zu Nebenforderungen (Zinsen, Auslagen u.a.) gemacht wurden. Diese Nebenforodeorungen werden dann auch keinen Erfolg haben.



Heiß es in Umkehrschluß:
wenn Angaben zu Nebenforderungen gemacht wurde,
wäre eine Entscheidung durch Versäumnisurteil dann nicht zulässig ?


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Deswegen steht da ja auch auch dann zulässig, wenn in der Klage keine ausreichenden Angaben zu Nebenforderungen (Zinsen, Auslagen u.a.) gemacht wurden

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 11.07.2014 18:32

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Danke schön.
Anders wäre auch unlogisch, unsinnig.

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1x Hilfreiche Antwort

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