quote:
Wurde ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt, ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil auch dann zulässig, wenn in der Klage keine ausreichenden Angaben zu Nebenforderungen (Zinsen, Auslagen u.a.) gemacht wurden. Diese Nebenforodeorungen werden dann auch keinen Erfolg haben.
Heiß es in Umkehrschluß:
wenn Angaben zu Nebenforderungen gemacht wurde,
wäre eine Entscheidung durch Versäumnisurteil dann nicht zulässig ?
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