hallo folgende Frage: Ich war in einen Rechtsstreit verwickelt, aus dem durch Kostenfeststellungsbeschluss hervorgeht, dass ich der gegnerischen Partei. Der zugrundeliegende Beschluss war Mitte November. Wie zu erwarten dauert es ein wenig bis ein Kostenfeststellungsbeschluss beantragt genehmigt und rechtskräftig ist. Nu n kam die Rechnung, die soweit auch dem Kostenfeststellungsbeschluss entspricht. Also fast. Die Rechnung enthält Zinsen für etwa 50 Tage, obwohl ich noch gar nicht in Verzug bin sondern gerade erst die Rechnung eingetroffen ist.
Ist das rechtens oder will da jemand ein paar Euros extra kassieren?
Verzinsung von Anwaltskosten ohne Verzug?
4. Januar 2023
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Frage vom 4. Januar 2023 | 13:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzinsung von Anwaltskosten ohne Verzug?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2023 | 19:41
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Ausschlaggebend ist der Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht, § 104 ZPO
Zitat:2Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind.
#2
Antwort vom 5. Januar 2023 | 22:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
— gelöscht —
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 22:45
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#3
Antwort vom 5. Januar 2023 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119477 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIch lese was von Titelherausgabe um ein etwaiges Verkaufen an ein :
Inkasso zu vereiteln.
Richtig, oder auch um (erneute) Vollstreckung zu verhindern.
ZitatKann ich das auch einfach mit Bankbelegen beim VG beantragen? :
Kann man, bringt aber nichts.
Den muss man beim Gläubiger anfordern, am besten gerichtsfest. Falls nichts kommt, verklagt man den Gläubiger.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 9. Januar 2023 | 15:29
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatMit Anwälten. Und Gericht. Gleten andere Bedingung. Als bei Privaten. :
Interessant. Ich glaube, du wolltest schreiben: "Mit Anwälten und Gericht geltend andere Bedingungen als bei Privaten." Ja, wolltest du das schreiben?
Wenn du jetzt auch noch verraten könntest, welche? Oder was du überhaupt mit dem völlig unleserlichen Beitrag meinst?
#6
Antwort vom 9. Januar 2023 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119477 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIch glaube, du wolltest schreiben: "Mit Anwälten und Gericht geltend andere Bedingungen als bei Privaten." :
Ja, würde ich auch so interpretieren.
ZitatWenn du jetzt auch noch verraten könntest, welche? :
Das sind so einige.
Ich nenne mur mal 3 Beispiele: bei den Angaben zu den Kosten der Dienstleistung, über eine gewisse "Fürsorgepflicht" wenn man erkennt / weis das der Mandant "mittellos" ist, bis hin zum Eintritt des Zeitpunktes wann Zinsen zu zahlen sind.
#7
Antwort vom 10. Januar 2023 | 00:48
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Verstehe ich nicht. Was hat das jetzt mit der Rechtsgrundlage zu tun, dass Kosten im Kostenfestzungsbescheid ab Eingang des KFA bei Gericht zu verzinsen sind, soweit der Anwalt das beantragt hat?
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