Verzinsung von Anwaltskosten ohne Verzug?

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
MannimMond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzinsung von Anwaltskosten ohne Verzug?

hallo folgende Frage: Ich war in einen Rechtsstreit verwickelt, aus dem durch Kostenfeststellungsbeschluss hervorgeht, dass ich der gegnerischen Partei. Der zugrundeliegende Beschluss war Mitte November. Wie zu erwarten dauert es ein wenig bis ein Kostenfeststellungsbeschluss beantragt genehmigt und rechtskräftig ist. Nu n kam die Rechnung, die soweit auch dem Kostenfeststellungsbeschluss entspricht. Also fast. Die Rechnung enthält Zinsen für etwa 50 Tage, obwohl ich noch gar nicht in Verzug bin sondern gerade erst die Rechnung eingetroffen ist.

Ist das rechtens oder will da jemand ein paar Euros extra kassieren?

Was denn, so teuer?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Ausschlaggebend ist der Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht, § 104 ZPO

Zitat:
2Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind.


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#2
 Von 
MannimMond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

— gelöscht —

-- Editiert von User am 5. Januar 2023 22:45

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von MannimMond):
Ich lese was von Titelherausgabe um ein etwaiges Verkaufen an ein
Inkasso zu vereiteln.

Richtig, oder auch um (erneute) Vollstreckung zu verhindern.



Zitat (von MannimMond):
Kann ich das auch einfach mit Bankbelegen beim VG beantragen?

Kann man, bringt aber nichts.
Den muss man beim Gläubiger anfordern, am besten gerichtsfest. Falls nichts kommt, verklagt man den Gläubiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Mit Anwälten. Und Gericht. Gleten andere Bedingung. Als bei Privaten.


Interessant. Ich glaube, du wolltest schreiben: "Mit Anwälten und Gericht geltend andere Bedingungen als bei Privaten." Ja, wolltest du das schreiben?

Wenn du jetzt auch noch verraten könntest, welche? Oder was du überhaupt mit dem völlig unleserlichen Beitrag meinst?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Ich glaube, du wolltest schreiben: "Mit Anwälten und Gericht geltend andere Bedingungen als bei Privaten."

Ja, würde ich auch so interpretieren.



Zitat (von Turtle1972):
Wenn du jetzt auch noch verraten könntest, welche?

Das sind so einige.
Ich nenne mur mal 3 Beispiele: bei den Angaben zu den Kosten der Dienstleistung, über eine gewisse "Fürsorgepflicht" wenn man erkennt / weis das der Mandant "mittellos" ist, bis hin zum Eintritt des Zeitpunktes wann Zinsen zu zahlen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Verstehe ich nicht. Was hat das jetzt mit der Rechtsgrundlage zu tun, dass Kosten im Kostenfestzungsbescheid ab Eingang des KFA bei Gericht zu verzinsen sind, soweit der Anwalt das beantragt hat?

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