[color=black][size=16px][/size][/color]
Ich habe eine Zahlungsaufforderung von einen mir nicht bekannten RA erhalten. Daraufhin forderte ich den RA auf,
mir eine Vollmacht seines Mandanten zu schicken.
Dies tat er auch in Form einer Kopie. Diese Kopie ist aus dem Jahre 2004, also veraltet.
Dies akzeptierte ich nicht und teilte ihm dies schriftlich mit.
Nun kam die Kopie als beglaubigte Abschrift zurück, mit Stempel und Unterschrift des RA.
[color=red]Nun habe ich herausgefunden[/color], dass es den Geschäftsführer (Mandant), der die Vollmacht unterschrieben hat, seit August 2010 das Unternehmen verlassen hat und ein anderer Geschäftsführer ist.
Da das eine beglaubigte Abschrift ist, wollte ich nun von Euch wissen:
Hat sich der RA strafbar gemacht??? Was kann ich gegen ihn unternehmen?
Da er durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Vollmacht bestätigt hat.
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Vollmacht! Geschäftsfüh. hat das Untern. verlassen
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
--- editiert vom Admin
[color=red]Das ist kein Kaspertheater was ich hier veranstalte.[/color]
Ich habe der Firma, die die Forderung stellt, mehrmals angeschrieben und keine Rechnung verlangt.
Die Firma hat auf meine Schreiben erst gar nicht reagiert. Bis heute habe ich keine Rechnung im Briefkasten.
So etwas geht nicht!
Dann einfach zum RA zu rennen und irgendwelche Forderungen zustellen.
[size=16px][/size]
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Das ist kein Kaspertheater was ich hier veranstalte.
Ich habe die Firma, die die Forderung stellt, mehrmals angeschrieben und eine Rechnung verlangt.
Die Firma hat auf meine Schreiben erst gar nicht reagiert. Bis heute habe ich keine Rechnung im Briefkasten.
So etwas geht nicht!
Dann einfach zum RA zu rennen und irgendwelche Forderungen zustellen.
Zum Datum: Der Geschäftführer hat das Unternehmen im August 2010 verlassen und das Schreiben ist vom November 2010.
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--- editiert vom Admin
[color=red]Du hast keine Ahnung, aber Deinen Senf dazugeben[/color]
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Dein "Feind" ist die Firma nicht der Anwalt. Besteht keine Forderung dann wird man dies vor Gericht klären müssen. Jetzt zu meinen dem Anwalt irgendwelche Verstöße nachzuweisen ist vergebene Liebesmühe. Ob man eine Rechnung braucht musst du wissen.
Die Vollmacht gilt bis die Vollmacht von der GmbH, bzw dem aktuellen Geschäftsführer zurückgezogen wird.
Uwe
Freundlichkeit ist eine Tugend
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