Vollmacht! Geschäftsfüh. hat das Untern. verlassen

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
kruemel.sonja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollmacht! Geschäftsfüh. hat das Untern. verlassen

[color=black][size=16px][/size][/color]

Ich habe eine Zahlungsaufforderung von einen mir nicht bekannten RA erhalten. Daraufhin forderte ich den RA auf,
mir eine Vollmacht seines Mandanten zu schicken.
Dies tat er auch in Form einer Kopie. Diese Kopie ist aus dem Jahre 2004, also veraltet.
Dies akzeptierte ich nicht und teilte ihm dies schriftlich mit.
Nun kam die Kopie als beglaubigte Abschrift zurück, mit Stempel und Unterschrift des RA.

[color=red]Nun habe ich herausgefunden[/color], dass es den Geschäftsführer (Mandant), der die Vollmacht unterschrieben hat, seit August 2010 das Unternehmen verlassen hat und ein anderer Geschäftsführer ist.

Da das eine beglaubigte Abschrift ist, wollte ich nun von Euch wissen:
Hat sich der RA strafbar gemacht??? Was kann ich gegen ihn unternehmen?
Da er durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Vollmacht bestätigt hat.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
kruemel.sonja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=red]Das ist kein Kaspertheater was ich hier veranstalte.[/color]
Ich habe der Firma, die die Forderung stellt, mehrmals angeschrieben und keine Rechnung verlangt.
Die Firma hat auf meine Schreiben erst gar nicht reagiert. Bis heute habe ich keine Rechnung im Briefkasten.
So etwas geht nicht!
Dann einfach zum RA zu rennen und irgendwelche Forderungen zustellen.
[size=16px][/size]

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#3
 Von 
kruemel.sonja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist kein Kaspertheater was ich hier veranstalte.
Ich habe die Firma, die die Forderung stellt, mehrmals angeschrieben und eine Rechnung verlangt.
Die Firma hat auf meine Schreiben erst gar nicht reagiert. Bis heute habe ich keine Rechnung im Briefkasten.
So etwas geht nicht!
Dann einfach zum RA zu rennen und irgendwelche Forderungen zustellen.
Zum Datum: Der Geschäftführer hat das Unternehmen im August 2010 verlassen und das Schreiben ist vom November 2010.

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#4
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
kruemel.sonja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=red]Du hast keine Ahnung, aber Deinen Senf dazugeben[/color]

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dein "Feind" ist die Firma nicht der Anwalt. Besteht keine Forderung dann wird man dies vor Gericht klären müssen. Jetzt zu meinen dem Anwalt irgendwelche Verstöße nachzuweisen ist vergebene Liebesmühe. Ob man eine Rechnung braucht musst du wissen.

Die Vollmacht gilt bis die Vollmacht von der GmbH, bzw dem aktuellen Geschäftsführer zurückgezogen wird.

Uwe

Freundlichkeit ist eine Tugend



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