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Vollmacht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Das ist ein Fall für die typische Juristenantwort: "Das kommt drauf an."
zu 1
Wenn keine schriftliche Vollmacht erteilt wurde, dann hängt es von den Einzelumständen ab, ob nur der RA X oder z.B. sämtliche RAe einer Kanzlei beauftragt werden. Handelt es sich um mehrere RAe, die in einer Sozietät verbunden sind, und nicht bloß um eine Bürogemeinschaft, wird man nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Kanzlei/Sozietät beauftragt werden sollte. Etwas anderes könnte gelten, wenn der Mandant explizit darauf hinweist, dass er nur RA X will.
zu 2
Wie sind die Anwälte den Verbunden? In Sozietät in einer GbR? Wenn alle Partner sind, dann haften auch alle. Wenn darunter auch angestellte Anwälte sind, dann haften sie zumindest im Innenverhältnis nicht, jedoch ggf. im Außenverhältnis. Es kommt darauf an, ob der Angestelltenstatus erkennbar war.
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