Vollmacht für Anwalt unterschrieben

8. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)
Vollmacht für Anwalt unterschrieben

wenn man die Vollmacht für den Anwalt allumfassend
(Strafverfahren und Zivilverfahren) unterschrieben hat,
kann man diese jederzeit, z.B. wenn man das Gefühl hat aus dem
dicksten raus zu sein oder wenn einem die Anwaltskosten zu viel werden, kann man dann dem Anwalt sagen, Schluß jetzt, bitte
nichts mehr tun in der Sache, Vollmacht soll nicht mehr gelten ?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, den Auftrag kann der Mandant jederzeit kündigen.

Er muss jedoch alle Rechtsanwaltsgebühren, die bis dahin angefallen sind, zahlen.

Ein Beispiel:

In einer zivilrechtlichen Angelegenheit gab es schon die 1. mündliche Gerichtsverhandlung.

Es wurde seitens des Gerichts Beweistermin mit Zeugenvernehmung angesetzt.

Wenn jetzt der Mandant den Anwalt wechselt, muss er an den alten Anwalt 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr, also 2,5 Gebühren ( bei einem Streitwert von € 5.000 sind das inkl. MWSt € 896,10) zahlen.

Natürlich muss er auch den neuen Anwalt bezahlen.

Mein Tip:

In Zivilsachen den Anwalt immer die Instanz beenden lassen.

Der Anwalt verdient nämlich sowieso nur 2,5 Gebühren, egal wie lange der Rechtsstreit dauert und wie oft er am Gerichtstermin teilnehmen musste, außer es wird ein Vergleich abgeschlossen. ( Bei einem Vergleich gibts noch eine 10/10 Einigungsgebühr zusätzlich)



-- Editiert von RaAkbas am 08.02.2005 19:09:47

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