Moin,
Habe vor einiger Zeit eine Anzeige bzgl Nötigung im Straßenverkehr bekommen. Nicht ganz unberechtigt, jedoch anders gewesen als von Anzeigenersteller angegeben. Erstberatung bei unserer Anwältin angefragt und bekommen. Beratungshilfeschein ausgefüllt und mit genommen. Anwältin forderte Akteneinsicht an, und sagte mir ich soll erst mal nicht auf den Brief der SA antworten. Das war es dann aber auch erstmal. Jedoch hat die Anwältin mich dazu aufgefordert noch Kontoauszüge zu hinterlegen, da ich zu der Zeit noch schüler war, und keine Arbeit hatte. Dies lies ich schweifen und habe die ankommende Strafe der SA mittlerweile akzeptiert da ich keine Lust auf die Kopfschmerzen und alles hatte. Kurzerhand der Anwältin abgesagt das sie mich nicht mehr vertreten braucht. Alles gut und schön, ein paar Wochen später dann kam die Strafe der SA (600€ Geldstrafe). Was normalerweise kein Problem ist. Jedoch kamen zwei Wochen danach dann Briefe meiner Anwältin rein. eine Rechnung zu begleichen i.h.v 250€. Dies hab ich nicht eingesehen und mich quer gestellt. Denn es wurde abgesagt das sie mich nicht mehr vertreten brauch. Rechnungen ignoriert. Heute flattert ein Brief vom Amtsgericht rein. Es geht um einen Vollstreckungsbescheid i.h.v 370€ inkl. Gerichtskosten. Jetzt ist meine Frage, wie kommt die Anwältin auf 270€? Wenn die Akte doch nur 12€ + Gebühren (maximal 10€) kostet. Lohnt es sich dagegen Widerspruch einzulegen?
gruß
-- Editiert von Moderator topic am 22.12.2021 01:34
-- Thema wurde verschoben am 22.12.2021 01:34
Vollstreckungsmaßnahme nach Erstberatung
Zitat :Jedoch kamen zwei Wochen danach dann Briefe meiner Anwältin rein. eine Rechnung zu begleichen i.h.v 250€.
Zitat :Jetzt ist meine Frage, wie kommt die Anwältin auf 270€?
Finde den Widerspruch...
Die gennannte Summe ist die übliche Summe die für eine Erstberatung anfallen kann.
Und wie die Anwältin darauf kommt, das steht in der Rechnung - sie wird ja nicht nur geschrieben haben "Bitte zahlen sie X EUR"
Zitat :Wenn die Akte doch nur 12€ + Gebühren (maximal 10€)
Wie kommt man denn auf so eine abenteuerliche Rechnung?
Zitat :Lohnt es sich dagegen Widerspruch einzulegen?
Was konkret rechnet sie Anwältin denn ab?
Zitat :Erstberatung bei unserer Anwältin angefragt und bekommen.
Und die musst du bezahlen.
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Mit Beratungshilfeschein?
Was heißt denn das? Die Beratungshilfe beantragst Du bei Gericht. Was also hast Du mit genommen?Zitat :Beratungshilfeschein ausgefüllt und mit genommen.
Zitat :Mit Beratungshilfeschein
Nö, ohne.
Denn er hatte "keine Lust auf die Kopfschmerzen und alles" und der Antrag war somit mangels erforderlicher Nachweise abzulehnen.
Abgesehen davon, dass der Antrag auf Beratungshilfe wohl im Vorbereitungsstadium stecken geblieben ist, wäre dem Antrag auch nicht zu entsprechen gewesen, weil ja schon ein Strafbefehl in der Welt war. Das Ermittlungsverfahren also abgeschlossen war.
wirdwerden
Nein, der SB war durchaus noch nicht in der Welt:
Zitat:ein paar Wochen später dann kam die Strafe der SA (600€ Geldstrafe)
muemmel, ich hab es anders verstanden. Wichtig ist ja, dass der Fragesteller kapiert, wie es abgeht. Nur, wenn die Unterlagen vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei der Anwältin gewesen wären und sie noch vor Abschluss der Ermittlungsverfahrens beim Gericht eingegangen wären, wäre ja Beratungshilfe in Betracht gekommen. Wann er zu seiner Anwältin gegangen ist, wann dann irgendwann das Beratungshilfeformular ausgefüllt wurde, wie auf der Zeitschiene weiter verfahren wurde, wir wissen es nicht. Und da kann schon längst alles gelaufen gewesen sein, einfach weil das Ermittlungsverfahren vor der Bearbeitung abgeschlossen worden sein könnte.
Jedenfalls muss der Fragesteller zahlen, da sind wir uns hier wohl alle einig. Mein Beitrag sollte lediglich dazu dienen, ihm mental das alles etwas zu erleichtern.
wirdwerden
Der TE ist Schüler, der weiss noch nicht wie es im Leben ist. Und dass ein Anwalt eben auch für seine Arbeit bezahlt werden muss...
Zitat :Der TE ist Schüler, der weiss noch nicht wie es im Leben ist. Und dass ein Anwalt eben auch für seine Arbeit bezahlt werden muss...
Das man andere für ihre Leistung bezahlen muss sollte auch Schülern bekannt sein - ganz besonders in der Altersklasse ...
Wir haben es hier nicht mit einem 6-jährigen Kind zu tun, sondern mit einem Volljährigen mit eigenem Verdienst. Der sollte eigentlich wissen, dass Leistungen zu bezahlen sind, alles seinen Preis hat.
wirdwerden
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