Vorgehen bei Falschberatung

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2009 22:15:19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen bei Falschberatung

Hallo zusammen,

Man nehme folgenden Fall an:
Mandant M geht zu Anwalt A um eine Erstberatung zu einer juristischen Fragestellung zu bekommen. M schildert den Fall umfänglich und A teilt M mit, dass der Fall aufgrund eines bestimmten KO Kriteriums aussichtslos sei. A rät, nichts zu unternehmen und stattdessen eine fragliche Summe vollumfänglich zu zahlen. M zahlt nicht, prüft die seltsame Argumentation von A und legt ihm diverse juristische Fakten dar aufgrund derer A merken müsste dass er falsch beraten hat. A lädt zu einem erneuten Gespräch, beharrt aber auf seinem Beratungsergebnis.
M sucht einen Kollegen von A auf, der M ausführlich berät, und zu dem Schluss kommt, dass der Rat von A haarsträubend falsch war (M muss definitiv nicht zahlen).

M ist nun froh, da der von As Kollegen gut beraten wurde, aber auch traurig, da er zweimal Beratungsgebühr berappt hat, die erste Beratung jedoch nachweislich komplett falsch gewesen ist. Da A in dem betroffenen Fachgebiet als Fachanwalt firmiert und es sich bei der gestellten Frage um Grundwissen in dem Bereich handelt, ist M außerdem besorgt, dass es weiteren Mandanten von A ähnlich gehen könnte.

Was kann M nun tun um seine Beratungsgebühr zurück zu bekommen? Die Gespräche mit A sind nicht dokumentiert. Sogar eine Quittung für die bar bezahlte Beratungsgebühr gab es erst auf Anfrage beim 2. Termin mit A.

Gruß,

g

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Welche von beiden Beratungen falsch war, ist ja noch gar nicht sicher. Zwar glaubt der Mandant, dass der 2. Anwalt recht hat (weil dessen Einschätzungen für den Mandanten günstiger ist), aber das heißt ja nichts. Ebenso gut könnte sich der 2. Anwalt geirrt haben.

Daher sollte zunächst mal die streitgegenständliche Forderung nicht gezahlt und abgewartet werden, wie die Sache gerichtlich entschieden wird. Wenn der Anspruchsteller sein Geld haben will, dann wird er es ja vermutlich einklagen. Wenn Sie zur Zahlung verurteilt werden, dann hat der 2. Anwalt Mist gebaut. Wenn Die Klage abgewiesen wird, hat der 1. Anwalt Mist gebaut.

Erst dann können Sie sich um Anwaltshaftung Gedanken machen. Vorher nicht, denn vorher gibt es nur Meinungen und nichts weiter.



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"justice"

-- Editiert am 16.12.2009 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Da man das "Beratungsgespräch" ja nicht beweisen kann hängt das vom Vortrag bei Gericht ab. Dazu m,üssten beide Fallbeschprechungen völlig identisch gewesen sein und die Rechtslage völlig klar.

Da man jedoch bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist....

K.

Fragt man 2 Anwälte erhält man drei Meinungen



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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