WEG - nur einer Betroffen. wer zahlt ?

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Doro3108
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - nur einer Betroffen. wer zahlt ?

Vielleicht passt mein beitrag hier besser in als in die WEG Abteilung ... also:

Die Mehrfamilenhäuer 1, 2 und 3 gehörten ursprünglich zu einer WEG. Dann wurde Haus 3 an Ehepaar A verkauft (war von Anfang an so von der Baufirma geplant und vertraglich abgesichert) und aus der WEG ausgegliedert.

Die Wohnung Nr.61 in Haus 2 ist nur über das Treppenhaus von Haus 3 zu erreichen. Es wurde aber beim Verkauf (vom Notar ?) vergessen ein Wegerecht für den Eigentümer von Wohnung Nr. 61 einzutragen. Nun verbietet Ehepaar A (quasi = WEG von Haus 3) dem Eigentümer von Wohnung 61 seine Wohnung zu betreten (weil er eben dafür durch ihr Treppenhaus gehen muss). Alle anderen Wohnungen in Haus 1 + 2 können vom Treppenhaus dieser beiden Häuer betreten werden. Es geht also NUR um die Wohnung Nr. 61.

[color=red]Der Eigentümer der Wohnung 61 will nun ein Wegerecht/Grunddienstbarkeit bei Ehepaar A einklagen und sagt, dass die WEG von Haus 1+2 sich an dem Rechtsstreit beteiligen muss und anteilig seine Anwaltskosten (inklusive Beratungskosten ...) bezahlen muss. Stimmt das ? [/color]

Ich dachte wenn nur ein einzelner der WEG betroffen ist müssen nicht alle anderen Mitglieder der WEG beteiligt werden. Es soll ausdrücklich nur das Wegerecht für den Eigentümer der Wohnung 61 eingeklagt werden (die anderen brauchen auch kein Wegerecht, weil es keine Probleme bei den anderen Wohnungen gibt).

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