Was ist, wenn ich die Rechnung nicht bezahle?

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mio
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist, wenn ich die Rechnung nicht bezahle?

Hallo alle miteinander,

ich habe folgendes Problem: Es geht um eine Autorechnung mit einem Streitwert von 3800 Eur, mein Anwalt, der nur 2 Briefe geschrieben hat und die außergerichtliche Einigung auch nicht verhandeln konnte (wollte), verlangte in dem ersten Brief an die Gegenseite 250 Euro Gebühren. Nach meiner Einigung über einen Abstand von 1000 Eur für die Autorechnung verlangt der Anwalt jetzt von mir 398 Eur Gebühren (für den Streitwert 318 Eur). Ich finde so oder so die anfänglichen 250 Eur zu viel, aber nun fast 400??? Kann ich ihm das so sagen? Dass seine Leistungen wahrlich nicht dem Honorar entsprechen? Ihm ist ja dann auch irgendwann mal aufgefallen, dass ich sowieso gar keinen Anspruch auf die ganze Rechnung von 3800 Eur habe, sondern maximal die Hälfte....sinkt dann nicht auch der Streitwert?
Was kann denn nun passieren, wenn ich die Rechnung gar nicht bezahle, ich bin auch arbeitslos seit einem Monat und habe nichts zu holen oder zu geben, das Auto mit besagtem Streitwert ist auch nicht mehr meines.....also weiß jemand, was mir passieren könnte??
Vielen Dank euch allen!

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die rechnung scheint der höhe nach gerechtfertigt, es scheint einen wie auch immer gearteten vergleich zu geben. das geld dürfte dem anwalt daher zustehen.

evtl. könntest du den anwalt kontaktieren und ihn bitten beratungshilfe zu beantragen - dann trögt der staat die entsprechenden kosten für dich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn Sie dem Anwalt verschwiegen haben, dass Sie kein Geld haben, dann bestünde sogar die Gefahr, dass Sie sich wegen Eingehungsbetruges strafbar gemacht haben können.

Daher sofort zahlen.

-- Editiert von RaAkbas am 14.02.2005 21:19:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mio
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also dafür, dass ich arbeitslos bin, kann ich ja wohl nichts. Als ich vor ca. einem jahr den Anwalt beauftragt habe, hatte ich ja auch Arbeit....Zeiten ändern sich und jetzt habe ich halt kein Geld mehr. Wie dem auch sei, ich habe einen Brief an den Anwalt geschickt, und gesagt, ich sei bereit einen Teilbetrag von 250.- zu bezahlen. Darauf kam keine Rückmeldung und ich habe den Betrag nun auch überwiesen. Jetzt kann er sich ja überlegen, ob er wegen 150.- Euro einen Streit mit mir anfängt. Mehr als 250.- habe ich nicht und will ich auch nicht aufbringen.
mal sehen, was nun passiert....
gruß,
mio

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