Was kann ich von einer Erstberatung erwarten?

1. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
warg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Was kann ich von einer Erstberatung erwarten?

Hallo,

kann mir jemand erklären, ob meine Sichtweise auf eine Erstberatung zutreffend ist? Aus meiner Sicht ist eine Erstberatung, dass ein Anwalt sich den Sachverhalt anhand der von mir gelieferten Informationen (Bescheide, Antwortschreiben, Vertragstexte, Sachverhaltsschilderungen, usw.) anschaut/durchliest und dann meine Fragen beantwortet oder eine rechtliche Bewertung abliefert, ob das so richtig oder falsch ist und bis zu welcher Stelle.

Ich bin nämlich selbst mit einer Erstberatung nicht zufrieden und stieß dabei auf folgendes Thema: https://www.123recht.net/muss-ich-eine-falsche-Beratung-bezahlen-__f528547.html. Stimmt die Ansicht in dem verlinkten Thread? Ich teile dort eher die Auffassung des Thread-Erstellers. Bei mir ist es nicht so, dass ich eine falsche Antwort erhielt, aber die Antwort war nicht das, was ich von einem Anwalt erwarte: Es wurde eher mit Logik/Menschenverstand geantwortet, statt die Rechtslage zu prüfen, positive und negative Punkte zu benennen und auf Urteile/vergleichbare Fälle zu verweisen. Ich bin also aus rechtlicher Sicht nicht wesentlich klüger, was die Korrektheit eines Bescheids angeht. Es wurden auch wesentliche Punkte vom Anwalt nicht erkannt oder zumindest nichts zu geschrieben. Letztlich habe ich Zweifel, ob der Anwalt überhaupt ins spezielle Gesetz gesehen hat oder sich zu der Thematik belesen hat. So stelle ich mir keine Erstberatung vor. Denn eigentlich möchte ich ja wissen, ob es sinnvoll ist gegen eine Entscheidung oder Vorfall vorzugehen, sodass ich dann ggf. einen Anwalt mandatiere oder es lieber lasse, weil die Aussichten zu gering sind.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 02.05.2018 14:38

-- Thema wurde verschoben am 02.05.2018 14:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Wenn man mal den BGH anschaut (I ZR 137/05 )
"Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst"

Zitat:
statt die Rechtslage zu prüfen, positive und negative Punkte zu benennen und auf Urteile/vergleichbare Fälle zu verweisen.


Das übertrifft m.M. nach die Anforderungen an eine Erstberatung.

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#2
 Von 
warg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Das übertrifft m.M. nach die Anforderungen an eine Erstberatung.


Das sehe ich dann auch so. Aber welchen Mehrwert bietet denn dann eine Erstberatung für den Ratsuchenden, wenn sie falsch oder unwissend sein darf?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von warg):
Aber welchen Mehrwert bietet denn dann eine Erstberatung für den Ratsuchenden, wenn sie falsch oder unwissend sein darf?


Die Frage ist zu provokativ gestellt, zumal der zweite Halbsatz auch in dieser Absolutheit nicht stimmt.

Das Ergebnis einer Erstberatung darf nicht augenscheinlich falsch sein, aber der Anwalt kann auch nur eine erste Einschätzung der Situation abgeben, da er sich nicht vertieft in den Sachverhalt einarbeiten muss.

in der überwiegenden Anzahl aller Fälle trifft das auch zu.

Der Wert der Erstberatung liegt darin die eigenen Chancen von einem Sachkundigen bewerten zu lassen.

Aber man sagt nicht umsonst drei Anwälte fünf Meinungen. Der eine bewertet einen Sachverhalt so, ein anderer kommt bei gleicher Information zu einem völlig anderen Ergebnis.

Die Schwarz/Weisabgrenzung ist nicht immer möglich. Aber rechtsfehlerfrei sollte sie sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
warg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Wert der Erstberatung liegt darin die eigenen Chancen von einem Sachkundigen bewerten zu lassen.
[...]
Die Schwarz/Weisabgrenzung ist nicht immer möglich. Aber rechtsfehlerfrei sollte sie sein.


Das ist, wo ich einen Widerspruch sehe, ohne provokativ oder zynisch sein zu wollen: Wie kann jemand Sachkundig sein, ohne dass er sich in einen Sachverhalt einarbeitet, aber zeitgleich rechtsfehlerfrei antworten?

Kann ich denn von einem Anwalt erwarten, dass er mir im Rahmen einer Rechtsberatung eine fehlerfreie Auskunft mit klaren Prognosen äußert, wenn ich ihm die Sache anhand aller relevanten Fakten berichte und ihm, statt die Fakten aus dem ganzen Papierkram heraussuchen zu lassen, nur den Bescheid ergänzend als Schriftstück gebe? Dann hätte er ja alles, was er zur Beurteilung der Situation braucht, in deutlich kürzerer Zeit, was ja hoffentlich für die Erstberatung angemessen ist.

Kann ich erwarten, dass er zumindest sich das konkrete Gesetz, um das es angeht, anschaut, wenn er es nicht oder nicht ausreichend kennt? Beispielsweise, wenn es um einen Fall geht, indem es nicht um üblichen BGB-Kram geht, sondern um Spezialgesetze. Ich würde von einem Verwaltungsrechtlicher auch nicht erwarten, dass er jedes Gesetz im Verwaltungsrecht kennt. Dafür sind es zu viele und einige zu komplex.

Die entscheidende Frage ist dann vermutlich so zusammenzufassen: Kann eine Erstberatung in speziellen Fällen, die nicht alltägliche Sachverhalte aus gängigen Gesetzen betrifft, abdecken oder ist dies von einer Erstberatung nicht zu leisten?

Wenn ein Anwalt eine erste Einschätzung abgibt oder auch nicht, wie sieht es denn mit dem Klagen aus? Ist es in den Gebühren inbegriffen, wenn ein Anwalt klagt, dass er sein Wissensdefizit hinsichtlich Rechtsprechung, Verständnis fürs Gesetz, usw. abstellt, damit er erfolgreich klagen kann? Oder ist es eher so, dass man eine Erstberatung sowie "Anwalt macht sich schlau" bezahlt und dann separat nochmal die Klage, wofür er das Wissen aus den Vorschritten braucht? Denn wenn es so läuft, könnte ich in gewissen Fällen ja niemals direkt klagen, sondern müsste erst den Anwalt für seine "Weiterbildung" in dem Bereich bezahlen, damit er erst dann klagen kann. Wobei der Anwalt dann auch nochmal zu dem Ergebnis kommen könnte, dass die Klage keinen Sinn mehr hat und die "Weiterbildung" war für den Mandanten nutzlos, da sie nur Kosten verursacht hat.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von warg):
Kann ich denn von einem Anwalt erwarten,

Erwarten kann man viel. Ist aber nicht immer relevant, was man erwarten kann. Oft ist nur relevant was das Gegenüber liefern muss.



Zitat (von warg):
die Rechtslage zu prüfen, positive und negative Punkte zu benennen und auf Urteile/vergleichbare Fälle zu verweisen.

Das wäre keine Erstberatung mehr sondern geht eher in Richtung Gutachten / Expertise.

Er muss sich bei einer Erstberatung keine Gesetze durchlesen oder in die gängige Rechtsprechung einarbeiten.
Wenn man ihm eine Frage stellt und er diese mit einen Ratschlag beantwortet der aus dem Wissen aus dem Kopf heraus beantwortet, die Leistung "Erstberatung" ist eigentlich erbracht. Wobei sich durchaus viele Anwälte die Mühe machen und bei Ihnen nicht gängigen Gebieten noch mal kurz nachforschen.

Eine Erstberatung kann im Extremfalle sogar nur aus einen ja/nein bzw. nicken/kopfschütteln bestehen.



Zitat (von warg):
Kann eine Erstberatung in speziellen Fällen, die nicht alltägliche Sachverhalte aus gängigen Gesetzen betrifft, abdecken oder ist dies von einer Erstberatung nicht zu leisten?

Kommt darauf an ...
Bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht wäre eine Erstberatung über einen behördlichen Bescheid höchstwahrscheinlich besser gelaufen als bei einem Feld-Wald-Wiesen-Anwalt.



Ach ja: um eindeutige Prognosen versuchen Anwälte sich - nicht nur bei Erstberatungen - zu drücken - zu viele Unwägbarkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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