Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzen einen Anwalt beauftragt bezüglich einer Kaufvertragsangelegenheit wg einer 6-stelligen Summe eingeschaltet, damit dieser meine Interessen vertritt.
Aufgrund sehr guter Bewertungen, Empfehlungen im Bekanntenkreis als auch externe Auszeichnungen fiel die Wahl auf ihn zum erstellen eines Schreibens.
Der Start verlief so lala, kommuniziert wurde nach mehrmaliger Bitte meinerseits und die Bearbeitung dauerte mir viel zu lang, bis dann endlich was passiert ist .
Nun möchte ich den Klageweg bestreiten, die Zusage der Rechtsschutz einholen etc.
Nach Fristende hatte ich den Anwalt erneut kontaktiert , um eine Anfrage bei der Versicherung gebeten und um weitere Abstimmung gebeten. Nun ist wieder eine Woche rum ( absoluter Standart, die letzten drei Male nicht anders ) weshalb ich überlege, den Anwalt zu wechseln… entweder sind meine Erwartungen zu hoch ( ist dem so, dass man um antworten betteln sollte oder aber gar nichts hört?) oder aber kann ich zeitnahe kommunizieren von beiden Seiten bei den Kosten erwarten?
Wie sieht es mit den Kosten aus, bisher sind „nur" die Kosten für das außergerichtliche Schreiben angefallen und noch offen. Wenn ich jetzt Wechsel und einen neuen Anwalt mit der Klage beauftrage , gibt es irgendwelche Fallstricke wegen doppelten Kosten oder würde dies perfekt passen?
Wechsel Anwalt / Kosten
3. Juni 2026
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Frage vom 3. Juni 2026 | 15:11
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 3x hilfreich)
Wechsel Anwalt / Kosten
#1
Antwort vom 3. Juni 2026 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130001 Beiträge, 41464x hilfreich)
Zitat :Nun ist wieder eine Woche rum ( absoluter Standart, die letzten drei Male nicht anders )
Ich würde es eher verdächtig finden, wenn jetzt schon was passiert wäre.
Zitat :entweder sind meine Erwartungen zu hoch ( ist dem so, dass man um antworten betteln sollte oder aber gar nichts hört?)
Vermutlich ist man nur nicht mit den Abläufen in einer Kanzlei vertraut. Da ist es keineswegs so, das der Anwalt rum sitzt und wartet wen er was kann, sondern er hat sich um eine Vielzahl von Mandanten und Verfahren zu kümmern. Er wird also für die nächsten 14 Tage mindestens schon alles komplett verplant haben, mache sogar über Wochen bis Monate. Wenn also was neues reinkommt, dann wird es in den Ablauf reingenommen, sprich der nächste freie Zeitpunkt wird zur Bearbeitung zugeteilt. so eine Klageschrift zu erstellen ist kein Angelegenheit von 10 Minuten, es muss also auch erst mal ein ausreichend großes Zeitfenster gefunden werden.
Ausnahmen gibt es z.B. bei Eilverfahren oder wenn man im Rahmen einer Honorarvereinbarung deutlich mehr als die gesetzlichen Gebühren bezahlt.
Zitat :Wenn ich jetzt Wechsel und einen neuen Anwalt mit der Klage beauftrage , gibt es irgendwelche Fallstricke wegen doppelten Kosten oder würde dies perfekt passen?
Ein Teil der die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit würde angerechnet werden, das entfällt beim Wechsel.
#2
Antwort vom 4. Juni 2026 | 08:58
Von
Status: Schüler (488 Beiträge, 433x hilfreich)
Sicherlich kann man eine zeitnahe Rückmeldung durchaus erwarten. Aber nicht immer ist alles innerhal beiner Woche zu erledigen. Sie sollten etwas mehr Geduld haben - ggfs. ein persönliches Gespräch suchen.
Beim Wechsel werden Sie vermutlich auf den gesamten außergerichtlichen Kosten sitzen bleiben; es kommt darauf an, was genau die Beauftragung umfassen sollte.
MfG
REchtsanwalt
Thomas Bohle
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