Mitten im Verfahren und hoffentlich recht nah am Abschluss des Zugewinnverfahren meiner abgeschlossenen Scheidung, kommt meine Anwältin mit der Forderung, das Vergütungsverfahren nach RVG auf ein Stundenbasiertes Honorarverwahren zu ändern, da sie meint so müsse zuviel Arbeit dareinstecken.
Geht das überhaupt, so einfach mittendrinnen ? Habe ich möglichkeiten mich zuwehren, da diese Kosten höchstwahrscheinlich sogar schnell höher sein können, als der zu erwartende Zugewinn ?
mfG AOK
Wechsel der Gebührenvereinbarung kurz vor Urteil
27. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2020 | 15:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel der Gebührenvereinbarung kurz vor Urteil
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. April 2020 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1590 Beiträge, 976x hilfreich)
Auch eine Vergütungsvereinbarung mitten im Prozess ist zulässig.
Eine Ausnahme macht der BGH nur dann, wenn die Vergütungsvereinbarung mit der Androhung , sonst das Mandat niederzulegen unmittelbar vor dem Verhandlungstermin an den Mandanten getragen wird.
Ist noch kein Termin festgesetzt, ist die ev. Mandatsniederlegung auf jeden Fall nicht unmittelbar.
Wehren kann man sich nur, wenn man einen neuen Anwalt beauftragt.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten