Wechsel der Gebührenvereinbarung kurz vor Urteil

27. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
AOK64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel der Gebührenvereinbarung kurz vor Urteil

Mitten im Verfahren und hoffentlich recht nah am Abschluss des Zugewinnverfahren meiner abgeschlossenen Scheidung, kommt meine Anwältin mit der Forderung, das Vergütungsverfahren nach RVG auf ein Stundenbasiertes Honorarverwahren zu ändern, da sie meint so müsse zuviel Arbeit dareinstecken.

Geht das überhaupt, so einfach mittendrinnen ? Habe ich möglichkeiten mich zuwehren, da diese Kosten höchstwahrscheinlich sogar schnell höher sein können, als der zu erwartende Zugewinn ?

mfG AOK

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Auch eine Vergütungsvereinbarung mitten im Prozess ist zulässig.
Eine Ausnahme macht der BGH nur dann, wenn die Vergütungsvereinbarung mit der Androhung , sonst das Mandat niederzulegen unmittelbar vor dem Verhandlungstermin an den Mandanten getragen wird.
Ist noch kein Termin festgesetzt, ist die ev. Mandatsniederlegung auf jeden Fall nicht unmittelbar.
Wehren kann man sich nur, wenn man einen neuen Anwalt beauftragt.

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