Mieter will ausziehen, will deshalb ab sofort nicht mehr zahlen.
VM macht Mietforderung ab 01.04. Kaltmiete €.300,- gerichtlich geltend;
und beantragt zugleich, dass der Mieter auch die weitere laufende Monatsmiete bis zu seinem Auszug zu zahlen hat.
Beträgt der Streitwert €.300,-
oder welcher Streitwert (da man ja nicht genau weis bis wann der Mieter überhaupt noch bleiben wird) ?