Wer trägt die Kosten bei Beschwerde wegen abgelehnter Prozeßkosten-Hilfe???

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Wer trägt die Kosten bei Beschwerde wegen abgelehnter Prozeßkosten-Hilfe???

Die Prozeßkosten-Hilfe gegen eine Klage wurden zuerst nicht bewilligt.

Nach Einreichung einer Beschwerde durch einen Anwalt wurde die Prozeßkosten-Hilfe dann doch bewilligt.

Wer trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren???


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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Wer trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren???


Der Antragsteller

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Antragsteller


Die Prozesskostenhilfe wurde nur durch eine Fehleinschätzung / unverständlich des zuständigen Richters nicht bewilligt.

Nach der Beschwerde als der Richter die Sachlage dann verstanden hatte wurde die Prozeßkosten-Hilfe dann bewilligt.

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#3
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Bleiben die Kosten, trotz Verschulden des Richters, auf mir sitzen???

Es hatte schließlich einen Grund warum ich Prozeßkosten-Hilfe beantragt habe und nun muss ich tatsächlich noch wegen eines Fehlers von dem Richter die Kosten für das Beschwerdeverfahren tragen???

Ernsthaft ???

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#4
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Hätte der Anwalt mich im Vorfeld, nicht über die bevorstehenden Kosten informieren müssen???

Dies tat er nähmlich nicht.

Erst nach dem Beschwerdeverfahren erhielt ich die Rechnung darüber.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Bleiben die Kosten, trotz Verschulden des Richters, auf mir sitzen???

Welches Verschulden des Richters?
Der Sachverhalt wurde offensichtlich nicht ausreichend verständlich geschildert.
Sollte man anderer Meinung sein, steht es einem frei das ganze zu beweisen.



Zitat (von Vike28):
Hätte der Anwalt mich im Vorfeld, nicht über die bevorstehenden Kosten informieren müssen???

Sofern nur die gesetzlichen Kosten anfallen, muss er darüber nicht informieren, die sind ja bereits bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Kann ein Anwalt die Entplichtung als Prozesskostenhilfeanwalts, seines Mandanten bei Gericht beantragen wenn dieser eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt?

Sachverhalt:
Zahlungsfrist der Gebühren des Beschwerdeverfahrens war am 05.10.22

Antrag auf Ratenzahlung ist vor Fristende eingegangen allerdings wurde nicht auf den Gegenvorschlag des Anwalts vom 12.10.22 reagiert.

Am 10.11 beantragt der Anwalt die Entplichtung des Prozesskostenhilfeanwalts bei Gericht mit der Begründung das die Rechnung nicht bezahlt wurde und der Mandant es angeblich auch nicht vor hätte.

Am gleichen Tag jedoch, ging bei dem Anwalt die erste Rate ein.

Ist der Antrag des Anwalts gerechtfertigt???

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Ist der Antrag des Anwalts gerechtfertigt???

Klar.
Niemand muss kostenlos arbeiten, erst recht kein "Prozesskostenhilfeanwalt".



Zitat (von Vike28):
Am gleichen Tag jedoch, ging bei dem Anwalt die erste Rate ein.

Und, wurde die Ratenzahlung bewilligt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, wurde die Ratenzahlung bewilligt?


Ja der Anwalt hat auf meinen Antrag einen Gegenvorschlag mit einer monatlichen höheren Rate eingewilligt.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Also gabes zum Zeitpunkt des Antrages des Prozesskostenhilfeanwalts auf Entplichtung weder eine vereinbarte Ratenzahlung noch den Eingang einer Zahlung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also gabes zum Zeitpunkt des Antrages des Prozesskostenhilfeanwalts auf Entplichtung weder eine vereinbarte Ratenzahlung noch den Eingang einer Zahlung.


Ich schlug dem Anwalt am 05.10 eine monatliche Rate vor, die ihm allerdings zu gering erschien.
Am 12.10 antwortete er mir, mit der für ihn akzeptablen monatlichen Rate.

Am 10.11 stellte der Anwalt den Antrag.

Eine Zusage oder Zahlung erfolgte aufgrund von Abwesenheit und Krankheit bis kurz nach seiner Benachrichtigung über seinen Antrag jedoch nicht.





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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Also war der Antrag berechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also war der Antrag berechtigt


Auch wenn angenommen stillschweigend zum 01.11 die erste Rate zahlen wollte und aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes weder zur Zahlung noch zu einer Rückmeldung gekommen ist?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Sofern der Anwalt nicht über hellseherische Kräfte verfügt, zählen nur die Fakten. Schuldner zahlt nicht, seine Organisationsproblem sind sein Problem.

Der Anwalt ist natürlich nicht gehindert, Kulanz walten zu lassen, ob er das jetzt noch machen mag ist eine andere Sache.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat man dann in so einem Fall und mit bewilligten Prozesskostenhilfe Anspruch auf einen neuen Rechtsanwalt ?

-- Editiert von User am 16. November 2022 14:11

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man kann das Gericht um Entpflichtung bitten. Allerdings wird das Gericht nicht doppelt zahlen. Also für den derzeitigen Anwalt, bei dem sind ja auch schon Ansprüche gegen die Staatskasse entstanden und für den neuen Anwalt.

wirdwerden

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#16
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man kann das Gericht um Entpflichtung bitten. Allerdings wird das Gericht nicht doppelt zahlen. Also für den derzeitigen Anwalt, bei dem sind ja auch schon Ansprüche gegen die Staatskasse entstanden und für den neuen Anwalt.

wirdwerden


Was genau soll das heißen?

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es soll das heißen, was da steht. Das Gericht ist nicht verpflichtet einen neuen Anwalt zu akzeptieren. Der alte Anwalt muss entpflichtet werden. Was ist da so schwer zu verstehen? Und wenn zwei Anwälte beigeordnet sind, dann entstehen auch mehr Gebühren, auch das ist doch nachvollziehbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Was genau soll das heißen?

Pech gehabt.
Die Allgemeinheit finanziert den Anwalt genau ein mal. Wenn der Mandant es verbockt, ist das alleine sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Würde ein stationärer Krankenhausaufenthalt die Sachen nicht ausreichend entschuldigen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16545 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Würde ein stationärer Krankenhausaufenthalt die Sachen nicht ausreichend entschuldigen?

Die die Entpflichtung des bisherigen Anwalts denn schon durch?

Wenn man das Argument mit dem Krankenhausaufenthalt einbringen will, dann sollte man das unbedingt gegenüber dem bisherigen Anwalt und dem Gericht tun und dafür sorgen, dass der bisherige Anwalt weiter macht (also die Entpflichtung abgelehnt wird).

Denn wenn der bisherige Anwalt wegen der Schuld des Mandanten (Rechnung nicht bezahlt) entpflichtet wird, sind die Chancen, dass die Staatskasse einen neuen Anwalt bezahlt, extrem gering. Denn wenn die Entpflichtung bestätigt wird, steht dem bisherigen Anwalt das Honorar aus der Staatskasse zu und in der Gerichtsakte steht, dass der Mandant (also Vike28) es verbockt hat.

Deshalb ist es sinnvoller, darauf hinzuarbeiten, dass es gar nicht zu einer Entpflichtung des bisherigen Anwalts kommt. Da kann man dann versuchen, den Krankenhausaufenthalt einzubringen (man hat die Rechnung unverschuldet nicht rechtzeitig bezahlt).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Würde ein stationärer Krankenhausaufenthalt die Sachen nicht ausreichend entschuldigen?

Angesichts der Tatsache das es auch dort Telefon, WLAN, Internet gibt, dürfte das alleine einem nicht wirklich helfen...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angesichts der Tatsache das es auch dort Telefon, WLAN, Internet gibt, dürfte das alleine einem nicht wirklich helfen...


Ja aber da hat man eventuell keinen Kopf für so etwas.

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#23
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die die Entpflichtung des bisherigen Anwalts denn schon durch?


Nein ich habe bislang nur den Antrag auf Entpflichtung als Kopie vom Anwalt zur Kenntnisnahme per E-Mail erhalten.

Daraufhin habe ich sofort die erste Rate und meine Erklärung gesendet.

Allerdings kam bislang noch keine Antwort zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Ja aber da hat man eventuell keinen Kopf für so etwas.

Ich habe die Befürchtung, dass das nicht ausreichen könnte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Anwalt hat auf den Ratenzahlungsantrag vom einen Gegenvorschlag gesendet.

* Was wäre wenn der Gegenvorschlag, nachweislich aufgrund finanzieller Mittel, für den Mandaten nicht tragbar wäre???

* Muss der Gegenvorschlag nicht zuvor erst akzeptiert werden?

Die gesamte Kommunikation erfolgte immer per E-Mail.

* Spielt das im Hinblick auf die Rechtskraft / Zulässigkeit eine Rolle?

* Müsste zuvor nicht eine Mahnung oder ein Rechnung per Post zugestellt worden sein?


-- Editiert von User am 18. November 2022 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auf welcher Basis hast Du denn den Ratenzahlungsvorschlag gemacht? Also eine Rechnung, wie auch immer geartet, ist doch da. Und, es interessiert nicht, wie Du die Rechnung bezahlst. Der Anwalt ist weder eine Bank noch die Caritas. Auch er muss leben, seinen Betrieb, sich selbst und seine Familie unterhalten. Und - selbst ALG II Empfängern ist zuzumuten, angemessene Raten zu zahlen. Z.B. werden auch gegen ALG II Empfänger Geldstrafen verhängt. Das ist bezahlbar. Und - es besteht kein Anspruch auf Ratenzahlung. Wenn eine entsprechende Einigung nicht zustande kommt, dann ist die Rechnung auf einen Schlag komplett zu bezahlen.

Dein Problem ist doch, dass von Dir aus gar nichts kam, und das über einen längeren Zeitraum. Irgendwann ist auch die Geduld des gutmütigsten Anwalts erschöpft. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass PKH von allen Zahlungspflichten befreit. Und das gilt nicht nur für den Fall, dass man den Prozess verliert.

Nochmals ganz klar. Eine Forderung ist unverzüglich zu begleichen. Für eine abweichende Regelung bedarf es einer Einigung der Betroffenen. Wenn die nicht vorliegt, bleibt es beim "unverzüglich."

wirdwerden

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