In einem Verfahren verlangt ein Bauunternehmer U Werklohn von 10.000,-- € für erbrachte Bauleistungen. Bauherr B bezahlt diesen Betrag nicht, weil seiner Ansicht nach das Aufmaß von U falsch ist und Mängel beseitigt werden müssen.
In einem weiteren Schriftsatz beantragt U, dass B auch dazu verurteilt wird, eine Sicherheitsbürgschaft herauszugeben, die auf 3.600 € lautet. Für diese Bürgschaft hat B vorher den entsprechenden Betrag an U ausbezahlt.
Wie wirkt sich die Klage auf Herausgabe der Bürgschaft auf den Streitwert des Rechtsstreits aus?
Wie hoch ist der Streitwert?
1. April 2009
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Frage vom 1. April 2009 | 13:40
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Wie hoch ist der Streitwert?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 1. April 2009 | 15:22
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
Additiv vielleicht?
#2
Antwort vom 1. April 2009 | 16:24
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Vielleicht?
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#3
Antwort vom 1. April 2009 | 16:50
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
Na was sollte denn dagegen sprechen?
Zwei unabhängige Punkte ohne Überschneidungen.
#4
Antwort vom 1. April 2009 | 18:01
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Die Bank von U bürgt über einen Betrag von 3600 €, U verlangt nur die Herausgabe der Bürgschaft, die derzeit nicht in Anspruch genommen wird. Warum wird der Betrag als Streitwert gerechnet?
#5
Antwort vom 1. April 2009 | 19:29
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
Weil die Bank bei Nichtherausgabe ggfs. mit 3600 EUR würde bürgen müssen?
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