Wie lange kann man Kosten in Rechnung stellen?

22. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dölling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange kann man Kosten in Rechnung stellen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde im Januar 2001 geschieden (rechtskräftig 03.01). Seitdem habe ich noch keine Rechnung von meinem Anwalt bekommen. Deshalb wollte ich fragen, wann die Rechnung verjährt? Wie lange muß ich warten bis ich diese Rechnung nicht mehr bezahlen muß.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

K. Dölling

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Herr Dölling,

Anwaltskosten werden u.a. nach Abschluß der Angelegenheit fällig. (§ 16 BRAGO).

Ihre Scheidung wurde zum 03.01.2002 rechtskräftig. Dies ist auch der Zeitpunkt ab dem die Kosten für den RA fällig werden.

Anwaltsgebühren verjähren 2 Jahre nach dem Ende des Jahres in dem sie fällig geworden sind. In Ihrem Fall also zum 31.12.2004, 24:00 Uhr.

Gruß
Daniel Scholdei

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Warum wollen Sie die Rechnung denn nicht bezahlen? Hat Sie der Anwalt schlecht oder gar nicht vertreten? Ist es nicht unredlich, auf eine Verjährung des Anspruches zu spekulieren? Sollte man nicht eher den Anwalt anrufen und nach der Rechnung fragen? Ich bin da jetzt echt verunsichert...

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen