Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde im Januar 2001 geschieden (rechtskräftig 03.01). Seitdem habe ich noch keine Rechnung von meinem Anwalt bekommen. Deshalb wollte ich fragen, wann die Rechnung verjährt? Wie lange muß ich warten bis ich diese Rechnung nicht mehr bezahlen muß.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
K. Dölling
Wie lange kann man Kosten in Rechnung stellen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hallo Herr Dölling,
Anwaltskosten werden u.a. nach Abschluß der Angelegenheit fällig. (§ 16 BRAGO).
Ihre Scheidung wurde zum 03.01.2002 rechtskräftig. Dies ist auch der Zeitpunkt ab dem die Kosten für den RA fällig werden.
Anwaltsgebühren verjähren 2 Jahre nach dem Ende des Jahres in dem sie fällig geworden sind. In Ihrem Fall also zum 31.12.2004, 24:00 Uhr.
Gruß
Daniel Scholdei
Warum wollen Sie die Rechnung denn nicht bezahlen? Hat Sie der Anwalt schlecht oder gar nicht vertreten? Ist es nicht unredlich, auf eine Verjährung des Anspruches zu spekulieren? Sollte man nicht eher den Anwalt anrufen und nach der Rechnung fragen? Ich bin da jetzt echt verunsichert...
Joh. 19, 22
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