Hallo,
nach einer rein mündlichen Erstberatung bei Anwalt A, muss B nach Information seitens des A mit Kosten hierfür von 215.-€ rechnen.
Da als Streitwert (Streit über mögliche Eigentumsklage, wobei das Eigentum keinen festen Vermögenswert hat), werden hierfür anscheinend ein Wert (ex lege) von 3000.- € angesetzt. Ist das korrekt? Wo gibt es hier die entsprechende Rechtsgrundlage?
Wenn dem so ist, müssten es aber (lt. Prozesskostenrechner & RVG 0.55 Gebühren des A von ca. 123.-€ sein.
B hat zudem mal gelesen, dass eine Erstberatung max. 150.-€ berechnet werden darf. (Gut, die RVG wurde ja erhöht. Aber trotzdem so eine Differenz? Ist die Kostennote hier zulässig?
Vielen Dank fürs posting.
Gruß,
law_and_order
-- Editiert von law_and_order am 08.09.2008 14:13:26
Wie viel darf eine Erstberatung maximal Kosten?
8. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2008 | 13:36
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie viel darf eine Erstberatung maximal Kosten?
#1
Antwort vom 8. September 2008 | 15:54
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3932x hilfreich)
Für die reine Beratung sieht das RVG gar keine Kosten mehr nach Streitwert vor. Ziel war es, dass die RAe mit ihren Mandanten Honorarvereinbarungen schließen. Eine Begrenzung gibt es damit rein theoretisch nicht mehr. Wenn A also gesagt hat, es wird 215,00 € Kosten und B hat zugestimmt, dann ist eine Gebührenvereinbarung zustande gekommen.
Liegt keine Vereinbarung vor, dann düfte A max. 190,00 € (netto) abrechnen. Dann wäre man brutto bei 226,10 €.
#2
Antwort vom 13. November 2008 | 22:34
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo Eidechse,
besten Dank für das posting.
Zzgl. ist wohl noch eine sog. "Auslagenpauschale" dabei.
Wie verhielte bzw. verhält sich das??
Vielen Dank!
Gruß,
law_and_order
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