Wie weit darf ein Anwalt in Schriftsätzen gehen ?

19. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2025 09:35:35
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit darf ein Anwalt in Schriftsätzen gehen ?

in Sachen Schriftsätzen (Abmahnung) die nicht direkt was mit den Thema zutun haben

Da sind schon einige persönliche Dinge Mutmaßungen/Behauptugen drin enthalten
Abgemahnte bezieht irgendwelche Gelder
Abgemahnte unterliegt wegen einer Webseite Abhängigkeiten/Geschäftlicher Natur etc.



Aber das ist nur meine Meinung

-- Editiert von User am 19. Mai 2025 22:52

-- Editiert von User am 19. Mai 2025 22:53

-- Editiert von Moderator topic am 21. Mai 2025 14:16

-- Thema wurde verschoben am 21. Mai 2025 14:16

-- Editiert von Moderator topic am 26. Mai 2025 12:47

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37553 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Jodi2k):
Wie weit darf ein Anwalt in Schriftsätzen gehen ?
Hier durfte der Anwalt mindestens genau so weit gehen. Dass er bzw. sein Mandant nicht genau wusste, ob du Krankengeld oder Bürgergeld beziehst, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Ob und welche Gelder du aus Werbung einnimmst, und welche Relevanz das für Bürgergeldleistungen hat, ergibt sich uU später.

Hältst du die Frist nicht ein...und wartest darauf, dass geklagt wird... kommt uU alles und noch mehr auf den Tisch. Das schreibt der Anwalt vor allem in deinem Interesse recht deutlich.

Es bleibt bei dem, was ich bereits ohne Kenntnis dieses RA-Schreibens in den anderen Threads schrieb.

Deine Meinung sei dir selbstverständlich gegönnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41032 Beiträge, 14460x hilfreich)

Anwälte sind Interessenvertreter. Sie beschäftigen keine Detektive und sitzen auch nicht selbst auf der Planstelle eines Sherlock Holmes. Sie werden ungeprüft das weitergeben, was ihnen der Mandant erzählt, soweit es nach ihrer Einschätzung sinnvoll ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9082 Beiträge, 1924x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafanzeige-uebler-Nachrede-und-Unterlassungserklaerung-__f627815.html

auf in die nächste runde

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37553 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
auf in die nächste runde
...jo, sehe ich auch so.
Und unweigerlich führt irgendwann alles zum ursprünglichen *Schimmelproblem*, denn schließlich hängt alles mit allem zusammen.
:sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1872 Beiträge, 242x hilfreich)

Zitat (von Jodi2k):
Da sind schon einige persönliche Dinge Mutmaßungen/Behauptugen drin enthalten
Abgemahnte bezieht irgendwelche Gelder
Abgemahnte unterliegt wegen einer Webseite Abhängigkeiten/Geschäftlicher Natur etc.


Anwälte schreiben bekanntlich viel, wenn der Tag lang ist.

Eine Strafbarkeit (darauf möchtest du vermutlich hinaus?) ist hier nicht erkennbar.

Zitat (von Jodi2k):
Aber das ist nur meine Meinung


Meine Meinung ist, dass du es langsam mal gut sein lassen solltest.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
guest-12326.05.2025 09:35:35
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Berufsordnung Rechtsanwälte ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37553 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Jodi2k):
Berufsordnung Rechtsanwälte ?
Was soll der hingeworfene Brocken...

Ich schließe mich an: Lass es gut sein.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2494 Beiträge, 1129x hilfreich)

Das bisher Bekannte dürfte unter "Wahrnehmung berechtigter Interessen" fallen. Da wurde schon ganz anderes Zeug abgesondert.
Man kann dem werten Herrn Anwalt in einem eigenen Schriftsatz zeigen, was man von ihm, seiner Mandantschaft und seinem Sprachstil so hält. Manchmal kamen da schon interessante "mimimi"-Briefchen zurück. Aber mehr wird dabei nicht rauskommen...
Es sei denn, man schlägt damit selbst über die Stränge.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5825 Beiträge, 2565x hilfreich)

Mir fehlt hier noch der Schriftsatz, wo der Anwalt in irgendeiner Form "weit gegangen" sein soll.

Das oben angehängte Schreiben ist doch ganz normales Tagesgeschäft, der Anwalt hat noch überhaupt nicht angefangen, weit zu gehen.

Wenn dich das allerdings schon so trifft, dann solltest du a) eine Therapie beginnen und b) deine Rechtsverfahren von Fachleuten führen lassen, da du nicht in der Lage bist, in einem solchen Verfahren emotional zu bestehen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37553 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Man kann dem werten Herrn Anwalt in einem eigenen Schriftsatz zeigen, was man von ihm, seiner Mandantschaft und seinem Sprachstil so hält.
Das ist dem TE in diesem Fall nicht zu empfehlen, denn das kann er nicht, wie man lesen kann.

Zitat (von 3,141592653):
Es sei denn, man schlägt damit selbst über die Stränge.
Das ist mE schon erfolgt. Und genau deshalb kam als Antwort jetzt dieses Schreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9082 Beiträge, 1924x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn dich das allerdings schon so trifft, dann solltest du a) eine Therapie beginnen und b) deine Rechtsverfahren von Fachleuten führen lassen, da du nicht in der Lage bist, in einem solchen Verfahren emotional zu bestehen.


Ganau deswegen empfehlen wir ja oft genug einen Anwalt. der kann die gefühlt überzogenen Worte dann zu verteidigung nutzen. Und zwar am besten im Gerichtssaal.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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