Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?

Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?
Nach Kalt- oder Warm-, Netto- oder Bruttomiete ?

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Brutto in jedem Fall.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn

quote:
Brutto in jedem Fall.

dann müßte auch jedenfalls nicht nur Kaltmiete sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Würde ich auch denken, aber da ich es nicht sicher weiß, halte ich mich da lieber zurück. Du wolltest ja eine kompetente Antwort und keine Spekulation aus "common sense". ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Gegenstandswert ist regelmäßig eine Jahresnettokaltmiete (§ 41 Abs. 1 GKG ).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Gegenstandswert ist regelmäßig eine Jahresnettokaltmiete (§ 41 Abs. 1 GKG ).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Räumung allerdings §42 II GKG . :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.124 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen