Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?
Nach Kalt- oder Warm-, Netto- oder Bruttomiete ?
Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?
20. Mai 2012
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Frage vom 20. Mai 2012 | 09:43
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Wie werden die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnet ?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2012 | 14:39
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
Brutto in jedem Fall.
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#2
Antwort vom 21. Mai 2012 | 16:55
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Wenn
quote:
Brutto in jedem Fall.
dann müßte auch jedenfalls nicht nur Kaltmiete sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2012 | 18:11
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
Würde ich auch denken, aber da ich es nicht sicher weiß, halte ich mich da lieber zurück. Du wolltest ja eine kompetente Antwort und keine Spekulation aus "common sense".
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#4
Antwort vom 22. Mai 2012 | 00:47
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Gegenstandswert ist regelmäßig eine Jahresnettokaltmiete (§ 41 Abs. 1 GKG
).
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#5
Antwort vom 22. Mai 2012 | 00:47
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Gegenstandswert ist regelmäßig eine Jahresnettokaltmiete (§ 41 Abs. 1 GKG
).
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#6
Antwort vom 22. Mai 2012 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
Räumung allerdings §42 II GKG
.
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