Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Ich habe ein Beratungshilfeschein einen Anwalt gegeben. Jetzt ist er der Meinung, dass er noch die Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO von 7,5/10 des jeweiligen Streitwertes kassieren kann. Meine Frage, sind denn die außergerichtlichen Kosten nicht schon abgedeckt mit diesem Schein? Er hat mehrere Schreiben an die Gegenseite gefertigt. Ich danke Beate.
Wieviel außergerichtliche Schreiben sind mit Beratungshilfeschein abgedeckt?
3. März 2005
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Frage vom 3. März 2005 | 13:52
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 18x hilfreich)
Wieviel außergerichtliche Schreiben sind mit Beratungshilfeschein abgedeckt?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 4. März 2005 | 17:43
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
unbeschränkt viele schreiben soweit es sich um die gleiche sache handelt.
#2
Antwort vom 20. März 2005 | 10:41
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
JAWOHL ! Damit ist alles abgedeckt !
ABER (ich glaube) der Anwalt kann sich die Schreiben extra bezahlen lassen - das ist aber Sache des Anwalts und nicht deine !
Vielleicht ist er zu dumm dafür ???
Die RA schreiben aber gerne Rechnungen - die stapeln sich hier ... also nicht beeindrucken lassen. Die 10 EURO Beratungsgebühr bekommen sie - bar - gegen Quittung ... aber mehr nicht !
Wenn dann ein Prozess geführt wird, dann gibt es PKH - aber das ist dann eine ganz andere Sache. Bei weitren Problemen hier posten ! - oder direkt mailen !
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