Wo sind die Gerichtskosten geblieben ?

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Wo sind die Gerichtskosten geblieben ?

A leitet Mahnverfahren gegen B+C als eine Gemeinschaft ein.

B sowie C widersprechen jeweils den Mahnantrag.

Woraufhin hat A Klagekosten-
vorschuß ans Gericht gezahlt.

C zieht seinen Widerspruch zurück. B nicht. Aber wegen B
hat kein Klageverfahren stattgefunden.

C wird zur Erstattung von A`s
Anwaltkosten verurteilt.

Was ist mit den gezahlten Klagekosten ?
Bekommt A diese nicht zurück ?




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Infos sind zu dürftig, um hier irgendwas vernünftiges sagen zu können.

Gab es ein Urteil gegen C oder nur einen Vollstreckungsbescheid aufgrund Rücknahme des Widerspruchs? Was stand denn genau im Urteil oder VB im Hinblick auf die Kosten.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

... Gab es ein Urteil gegen C oder nur einen Vollstreckungsbescheid aufgrund Rücknahme des Widerspruchs?
Was stand denn genau im Urteil oder VB im Hinblick auf die Kosten.

Es gibt ein Urteil gegen C, dass der bereits erteilte Vollstreckungsbescheid weiterhin gültig ist, und C die Verfahrenkosten zu tragen hat.

Für das Verfahrenkosten ist Kostenfestsetzungsantrag gestellt worden.
Das Gericht antwortet aber lapidar, dass die Gerichtskosten bezahlt (aber von A !) und abgerechnet worden sind, sodass nicht mehr erstattet wird.

Meint es dass die Gerichtskosten als Klagekosten gegen B verbucht worden sei ?
Aber B+C ist eine Gemeinschaft, und gegen B hat kein spezielles Klageverfahren stattgefunden.




1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Was ist denn eigentlich mit dem Verfahren gegen B. Warum wird das denn nicht weiter betrieben?

Wurde wirklich ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt oder ein Antrag auf Erstattung von Gerichtskosten? Die Begründung des Gerichts passt meines Erachtens nämlich eher zu einem Antrag auf Erstattung von zuviel entrichteten Gerichtskosten.

Allerdings ist es auch so, dass bei einem Verfahren gegen Gesamtschuldner ist um ein Verfahren handelt und die Gerichtskosten insoweit auch nur einmal anfallen. Sie dienen daher sowohl zur Abdeckung der Kosten gegenüber B als auch C.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

...Was ist denn eigentlich mit dem Verfahren gegen B. Warum wird das denn nicht weiter betrieben?

Keine Ahnung.
Bei Gerichtverhandlung war nur über C`s Widerspruch-Rücknahme behandelt, natürlich z. G. von A ausgegangen.
B wurde gar nicht erwähnt, auch war B weder aufgetaucht noch vertreten worden.


...Allerdings ist es auch so, dass bei einem Verfahren gegen Gesamtschuldner ist um ein Verfahren handelt und die Gerichtskosten insoweit auch nur einmal anfallen. Sie dienen daher sowohl zur Abdeckung der Kosten gegenüber B als auch C.

So hat auch A verstanden.
Was ist nun falsch gelaufen ?

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn B gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben hat oder ggf. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch, dann geht nach Einzahlung der weiteren Gerichtskosten das Verfahren eigentlich ans Streitgericht. Dann hätte A auch eine Aufforderung erhalten müssen, seinen Anspruch nunmehr in Form einer Klageschrift zu begründen. Hat A dies nicht getan, geht auch der Prozess gegen B nicht weiter. Vielleicht liegt es daran.

Im Übrigen steht noch die Beantwortung der Frage, ob Kostenfestsetzung oder Erstattung der Gerichtskosten beantragt wurde aus.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

..Dann hätte A auch eine Aufforderung erhalten müssen, seinen Anspruch nunmehr in Form einer Klageschrift zu begründen.

Als Antrag gilt die Zahlung der Gerichtskosten.
Die Zahlung ist geleistet worden.
Aber zur Klageschrifteinreichung wurde nicht aufgefordert, es gibt auch keine AZ. Nr.


..Hat A dies nicht getan, geht auch der Prozess gegen B nicht weiter.

Wo sind dann die Gerichtskosten geblieben ?
Wieso weder erstattet noch abgerechnet ?


..Im Übrigen steht noch die Beantwortung der Frage, ob Kostenfestsetzung oder Erstattung der Gerichtskosten beantragt wurde aus.

Es wird die Kostenfestsetzung beantragt, nachdem C unterliegt.
Gelten die gezahlte Gerichtskosten nicht für
gesamtes Verfahren gegen B+C ? sie sind doch
eine Gemeinschaft.








1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

..Dann hätte A auch eine Aufforderung erhalten müssen, seinen Anspruch nunmehr in Form einer Klageschrift zu begründen.

Als Antrag gilt die Zahlung der Gerichtskosten.
Die Zahlung ist geleistet worden.
Aber zur Klageschrifteinreichung wurde nicht aufgefordert, es gibt auch keine AZ. Nr.


Die Zahlung der Gerichtskosten gilt doch nur als Antrag, dass nunmehr das streitige Verfahren durchgeführt werden soll. Dann wird die Sache an das Streitgericht abgegeben und von da gibt es dann die Aufforderung zur 'Klagebegründung'. Wenn die Ansprüche gegen B und C in einem Mahnbescheid, als Gesamtschuldner, geltend gemacht wurden, dann hätte es zumindest nach der Rücknahme des Widerspruchs/Einspruchs gegen B weiter gehen müssen. Wenn du sagst, dass niemals eine Aufforderung zur Klagebegründung seitens des Streitgerichts abgegeben wurde und auch kein Aktenzeichen des Streitgerichts existiert, dann passt das aber gar nicht zu deinen vorherigen Auskünften 'in der Gerichtsverhandlung gegen C'. Was stimmt denn nun?

Im Übrigen ist es auch wenig hilfreis meine Beiträge in einzelne Sätze auseinander zu pflücken und dann auf jeden einzelnen Satz einen Kommentar oder eine Frage zu schreiben.

Ehrlich gesagt würde ich dir aufgrund deiner dann doch recht wirren Schilderungen anraten, dass du sämtliche dir vorliegende Unterlagen nimmst und sie einem Anwalt präsentierst. Aus den Schriftstücken kann man wahrscheinlich mehr entnehmen als deiner Schilderung.

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Aber die Sache wird doch von einem Anwalt bearbeitet.

Vermutlich liegt der Fehler genau darin:
..Wenn du sagst, dass niemals eine Aufforderung zur Klagebegründung seitens des Streitgerichts abgegeben wurde und auch kein Aktenzeichen des Streitgerichts existiert, dann PASST das aber GAR NICHT zu deinen vorherigen Auskünften 'in der Gerichtsverhandlung gegen C'. Was stimmt denn nun?
>> in Gerichtsverhandlung wurde nur über C`s Widerspruch behandelt, B ist dabei völlig vergessen worden.


Aber die Frage besteht immer noch :
Wo sind die Gerichtskosten geblieben ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie bereits gesagt, ohne Unterlagen wird man dir keine Antwort geben können. Wenn ein RA schon mit der Angelegenheit betraut ist, dann wende dich an ihn.

Nicht alle Fragen können über dieses Forum bantwortet werden. Wenn du rechtssichere und auf den Einzelfall genau bezogene Auskünfte haben willst, dann musst du halt zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Aber die Sache wird doch von einem Anwalt bearbeitet.

Zu anderem Anwalt ?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Siehe zu: A kommt zu Dir !

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