Hallo zusammen,
ohne ins Detail gehen zu wollen warum und weshalb es dazu kommt, möchte ich gerne wissen mit welchen Kosten ich rechnen muss, wenn ich "mittendrin" Rechtsanwalt wechseln werde.
- es gibt -leider- keine Rechtsschutzversicherung.
- Schuldfrage des Auffahrunfalls ist nicht abschließend geklärt.
- Bisher gab es nur Schriftwechsel/Telefonate und die Klageschrift welche als Entwurf von meinem Rechtsanwalt vorbereitet wurde.
- Eine Zahlung (ohne Erkennung der Haftung) haben wir von der gegnerischen Versicherung erhalten und ein Teil (eigene Rechnung) wurde vom RA Büro bereits "einbehalten"
-Streitwert beläuft sich auf ca. 5000 eur (gerne detaillierter, falls erforderlich)
- Klage gefertigt (erster Entwurf) aber nicht eingereicht
Frage:
-Wie ist der Ablauf in dem Fall (abrechnungstechnisch meine ich)?
-was wird denn genau abgerechnet, bei der Mandatskündigung?
-welche Gebühren bekommt ein "neuer" Rechtsanwalt, welcher den Fall vom Gericht vertreten soll?
Vielen Dank an alle für Eure Hilfe
-- Editier von Wolke2016 am 20.09.2016 00:06
-- Editier von Wolke2016 am 20.09.2016 00:12
-- Editiert von Moderator am 20.09.2016 13:17
-- Thema wurde verschoben am 20.09.2016 13:17
Wunsch den Rechtsanwalt zu wechseln und Folgekosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
2 x Anwaltskosten die Sie - im schlechtesten Fall - tragen müssen, und im günstigsten Fall nur 1 x. Der neue Anwalt bekommt exakt die gleichen Gebühren wie der alter (ich gehe davon aus, dass die Sache noch nicht vor Gericht ist)
Zitat:- Eine Zahlung (ohne Erkennung der Haftung) haben wir von der gegnerischen Versicherung erhalten und ein Teil (eigene Rechnung) wurde vom RA Büro bereits "einbehalten"
Nicht unüblich, ich gehe davon aus, dass SIe keine Vorschusszahlung geleistet haben.
Darf man Fragen, warum ein Wechsel angedacht ist?
Zitat2 x Anwaltskosten die Sie - im schlechtesten Fall - tragen müssen, und im günstigsten Fall nur 1 x. Der neue Anwalt bekommt exakt die gleichen Gebühren wie der alter (ich gehe davon aus, dass die Sache noch nicht vor Gericht ist) :
vielen Dank für Ihre Antwort. So wie es aussieht werde ich es mir wohl besser überlegen, ob es (rein rechnerisch) sinnvoll ist.
Zitat- Eine Zahlung (ohne Erkennung der Haftung) haben wir von der gegnerischen Versicherung erhalten und ein Teil (eigene Rechnung) wurde vom RA Büro bereits "einbehalten" :
Nicht unüblich, ich gehe davon aus, dass SIe keine Vorschusszahlung geleistet haben.
Wir haben aber bisher selbst die RA Abrechnung noch nicht "gesehen". Ist es üblich? Sollte die Haftungsquote schlussendlich ungünstig ausfallen, werden wir doch die anteilige Kosten privat tragen dürfen?Vorschuss haben wir nicht gezahlt.
ZitatDarf man Fragen, warum ein Wechsel angedacht ist? :
Natürlich. Ich habe ein weiteres Thema im Bereich "Auffahrunfall" gestartet, da steht die Sache detaillierter beschrieben.
Im Nachhinein betrachtet stellte sich unsere Entscheidung ein Rechtsanwalt zu beantragen als zu voreilig. Ich selbst war dabei (vorher!) überzeugt weniger Zeit für die Sache aufwenden zu müssen, als wenn ich mich selbst drum bemühe. Das trifft (in unserem Fall) nicht zu.
Es war das erste mal, dass ich - in meiner Angelegenheit- mit einem RA kooperiert bin (bisher entweder nicht gebraucht, oder selbst reguliert) und ich werde diese Erfahrung als Lebenserfahrung speichern.
Ich empfinde es aber als absolut zermürbend, als geschädigter in einem Unfall, betitelt laut Polizeibericht "Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug"!, von seinem Anwalt tatsächlich mitgeteilt zu bekommen, dass eine Haftungsquotte von über 50% (beim Gegner) problematisch ist! Grund dafür ist wohl die berühmte "doppelte Rückschaupflicht".
Grüße
Wolke
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eigentlich bin ich von unserem RA sehr enttäuscht. Bevor wir das Fahrzeug selbst repariert haben (bei einer Vertragswerkstatt wg. Garantie um fixen Reparatur Betrag aufgrund der Diskussion mit gegn. Versicherung zu haben) hieß es mündlich, dass die Sache für uns sehr günstig aussieht. Jetzt, wo Reparatur von uns selbst bezahlt ist, wo die Klageschrift als Entwurf vorliegt, heißt es ..max 50%!..
Es waren viele Fragen, die ich in Gesprächen mit unserem RA bezüglich des Unfalls geklärt habe. Aber es waren wohl rückblickend nicht die richtigen Fragen, die ich gestellt habe.
Jetzt, wo ich sehe, welche Argumente hier Mitglieder bringen und damit die MitHaftung für mich durchaus einleuchtend, wenn auch nicht tollerierbar wird, weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll. Mich beraten lassen vom RA will ich aktuell auch nicht.
Ich würde in diesem Fall einen Termin mit dem aktuellen Anwalt vereinbaren und ihm meine Bedenken vortragen. Es spricht für den Juristen, dass er Ihnen mitteilte
Zitat:hieß es mündlich, dass die Sache für uns sehr günstig aussieht.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Anwalt sich da ledigich auf Ihre Ausführungen stützen konnte und der Polizeibericht noch nicht vorlag. Es liegt in der Natur der Sache, dass man selber eine andere Sicht auf ein gehabtes Erlebnis hat, als eine außenstehende Person (hier die Polizei)
Zu allen anderem kann ich nichts sagen, ich kenne die Akten nicht, und gerade in einem solchen Fall ist Zurückhaltung bei der Beurteilung besser ... vereinbaren SIe einen Termin mit Ihrem Anwalt und besprechen SIe in aller Ruhe das weitere Vorgehen. Einen Tipp von hier aus: Schreiben Sie vorher alles was Sie wissen wollen auf einen Zettel, jede noch so kleine Frage, so laufen SIe nicht in Gefahr, nach dem Gespräch genauso klug zu sein wie davor und FRAGEN SIE SOFORT NACH, wenn SIe etwas nicht verstehen. Der Anwalt kann nicht wissen, wie tief Ihr Rechtswissen ist, er wird dafür bezahlt, es Ihnen zu erklären.
Viel Erfolg.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und hilfreiche Tipps.
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