Zivilklage, Erledigterklärung oder Versäumnisurteil, Gebühren Anwalt

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
sepp22
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Zivilklage, Erledigterklärung oder Versäumnisurteil, Gebühren Anwalt

Guten Tag,

mich würde folgender fiktiver Fall interessieren:



A verkauft an B einen Gegenstand im Wert von 5000 Euro.

B gibt an, der Gegenstand befindet sich nicht im besprochenen Zustand und verlangt Rückabwicklung.

A verweigert die Rücknahme, daraufhin schaltet B einen Anwalt ein und möchte die Forderung zivilrechtlich geltend machen.

A reagiert nicht auf das Anwaltsschreiben, sodass ein Gerichtsverfahren angestrebt wird.

A erhält ein Schreiben vom Gericht um seine Verteidigungsabsicht zu erklären. A stimmt nun der Rücknahme zu und gibt bei Gericht eine Erledigterklärung ab (Rücknahme gegen volle Kostenerstattung von 5000 Euro).

B möchte nun keine Rückabwicklung mehr, sondern wäre mit einem Ausgleich von 500 Euro einverstanden.
Der Kontakt zwischen A und B lief immer nur direkt - ohne den Anwalt.

A ist gewillt, den Gegenstand entweder zurückzunehmen oder 500 Euro zu erstatten.

Der Anwalt von B stellt nun folgendes in Rechnung:
- 1,3fache Gerichtsgebühr
- 1,3fache Verfahrensgebühr (0,65fach Gerichtsgebühr angerechnet)
- 1,0fache Einigungsgebühr
- Postkosten (pauschal) 50 Euro
- Gerichtskosten 160 Euro

Alles jeweils + MwSt.


Ist diese Kostenaufstellung rechtens? Wäre es für A günstiger einfach ein Versäumnisurteil zu kassieren oder vor Gericht zu gehen?
Wäre es günstiger einfach zuzustimmen und den Gegenstand gegen Kostenerstattung abzuholen und damit der Erledigterklärung zu entsprechen? B wollte ja plötzlich nicht mehr dem eigenen Antrag (Rückabwicklung) entsprechen, sondern lieber eine Ausgleichszahlung.

Könnten kosten gespart werden, wenn B den Anwalt zurückzieht?


Vielen Dank!







-- Editiert von sepp22 am 21.06.2018 14:08

-- Editiert von sepp22 am 21.06.2018 14:17

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wenn das Ding schon vor Gericht ist mit Anwalt auf der Gegenseite, würde ich keine Einigung machen, sondern mich verurteilen lassen. Spart man die Einigungsgebühr.

Was wurde denn genau eingeklagt?

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