Guten Tag,
mich würde folgender fiktiver Fall interessieren:
A verkauft an B einen Gegenstand im Wert von 5000 Euro.
B gibt an, der Gegenstand befindet sich nicht im besprochenen Zustand und verlangt Rückabwicklung.
A verweigert die Rücknahme, daraufhin schaltet B einen Anwalt ein und möchte die Forderung zivilrechtlich geltend machen.
A reagiert nicht auf das Anwaltsschreiben, sodass ein Gerichtsverfahren angestrebt wird.
A erhält ein Schreiben vom Gericht um seine Verteidigungsabsicht zu erklären. A stimmt nun der Rücknahme zu und gibt bei Gericht eine Erledigterklärung ab (Rücknahme gegen volle Kostenerstattung von 5000 Euro).
B möchte nun keine Rückabwicklung mehr, sondern wäre mit einem Ausgleich von 500 Euro einverstanden.
Der Kontakt zwischen A und B lief immer nur direkt - ohne den Anwalt.
A ist gewillt, den Gegenstand entweder zurückzunehmen oder 500 Euro zu erstatten.
Der Anwalt von B stellt nun folgendes in Rechnung:
- 1,3fache Gerichtsgebühr
- 1,3fache Verfahrensgebühr (0,65fach Gerichtsgebühr angerechnet)
- 1,0fache Einigungsgebühr
- Postkosten (pauschal) 50 Euro
- Gerichtskosten 160 Euro
Alles jeweils + MwSt.
Ist diese Kostenaufstellung rechtens? Wäre es für A günstiger einfach ein Versäumnisurteil zu kassieren oder vor Gericht zu gehen?
Wäre es günstiger einfach zuzustimmen und den Gegenstand gegen Kostenerstattung abzuholen und damit der Erledigterklärung zu entsprechen? B wollte ja plötzlich nicht mehr dem eigenen Antrag (Rückabwicklung) entsprechen, sondern lieber eine Ausgleichszahlung.
Könnten kosten gespart werden, wenn B den Anwalt zurückzieht?
Vielen Dank!
-- Editiert von sepp22 am 21.06.2018 14:08
-- Editiert von sepp22 am 21.06.2018 14:17
Zivilklage, Erledigterklärung oder Versäumnisurteil, Gebühren Anwalt
21. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2018 | 14:06
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 4x hilfreich)
Zivilklage, Erledigterklärung oder Versäumnisurteil, Gebühren Anwalt
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Juni 2018 | 14:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Wenn das Ding schon vor Gericht ist mit Anwalt auf der Gegenseite, würde ich keine Einigung machen, sondern mich verurteilen lassen. Spart man die Einigungsgebühr.
Was wurde denn genau eingeklagt?
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten