Hallo zusammen,
ich habe eine Absage von einer befreundeten Person bekommen die als Anwalt tätig ist mit der Begründung : er wäre festangestellt in einer großen Firma tätig und dürfe daher keine Mandate für Privatpersonen annehmen. Er hätte dafür keine Zulassung. Das stimmt doch nicht oder?
Gruß, Sumoooooo
-- Editiert von Moderator topic am 24.09.2021 12:17
-- Thema wurde verschoben am 24.09.2021 12:17
Zulassung als Anwalt begrenzt auf gewerbliche Mandanten?
24. September 2021
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Frage vom 24. September 2021 | 06:44
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 1x hilfreich)
Zulassung als Anwalt begrenzt auf gewerbliche Mandanten?
#1
Antwort vom 24. September 2021 | 07:08
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 44x hilfreich)
Es wäre zumindest nicht so arg ungewöhnlich, dass Arbeitgeber mit ihren angestellten Mitarbeitern vertraglich vereinbaren, dass diese während der Anstellung keiner weiteren Beschäftigung für andere Auftraggeber / mit Konkurrenten nachgehen.
Wenn die befreundete Person die Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber getroffen hat, während der Anstellung keine Mandate für Privatpersonen anzunehmen, dann ist das eben so. Mit der grundsätzlichen Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer hat eine solche Vereinbarung aber nichts zu tun.
#2
Antwort vom 24. September 2021 | 10:45
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 234x hilfreich)
Zitat :Mit der grundsätzlichen Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer hat eine solche Vereinbarung aber nichts zu tun.
Das ist so nicht ganz richtig Vgl. §46 BRAO
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2021 | 15:21
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Der Anwalt selbst wird wissen, welche Zulassung er hat. Warum zweifelst du schon am Wissen/Können eines Anwalts bei solch einfacher Frage?Zitat :Er hätte dafür keine Zulassung.
Vielleicht ist er Jurist?
#4
Antwort vom 24. September 2021 | 18:12
Von
Status: Lehrling (1645 Beiträge, 995x hilfreich)
Der TE zweifelt wohl weniger am Wissen, sondern hält das für eine faule Ausrede.
#5
Antwort vom 24. September 2021 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (129566 Beiträge, 41332x hilfreich)
Zitat :Das stimmt doch nicht oder?
Da wird hier keiner sagen können, da hier keiner den Typen und seine Zulassungen und vertraglichen Vereinbarungen kennt.
Jedenfalls ist das möglich.
Gibt auch Kanzleien / Auftraggeber die eine "Exklusivklausel" haben.
#6
Antwort vom 25. September 2021 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 234x hilfreich)
Das mit der Zulassung ist durchaus korrekt:
Zitat :
(5) Die Befugnis des Syndikusrechtsanwalts zur Beratung und Vertretung beschränkt sich auf die Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers.
#7
Antwort vom 25. September 2021 | 13:46
Von
Status: Schlichter (7454 Beiträge, 1692x hilfreich)
Zitat :er wäre festangestellt in einer großen Firma tätig und dürfe daher keine Mandate für Privatpersonen annehmen. Er hätte dafür keine Zulassung. Das stimmt doch nicht oder?
Warum sollte das nicht stimmen?
Juristen, die in den Rechtsabteilungen von Unternehmen angestellt sind, haben häufig keine Anwaltszulassung.
Warum sollte sie auch eine haben wollen, die kostet sie nur Geld. Wenn sie sich irgendwann mal als Anwalt selbständig machen wollen, können sie die Zulassung jederzeit schnell und unkompliziert bekommen.
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