Liebe Gemeinde,
in einer laufenden Verbundscheidung sind die Themen Unterhalt und Versorgungsausgleich zu klären. Streitwert 12.000,-€.
An den eigenen Anwalt wurden ja anfangs die Gerichtskosten bezahlt (die werden nicht geteilt, da man vereinbart hatte dass der Mann die Kosten dafür alleine trägt) und dann im Laufe des Verfahrens nach Erstellung einer Zwischenrechnung schon mal die Kosten für die Unterhaltsberechnung und auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung in der Scheidung generell.
Jetzt haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt mit dem Unterhalt und lassen den Versorgungsausgleich abtrennen. Die Scheidung soll nächste Woche ausgesprochen werden, sofern nichts Unvorhergesehenes geschieht.
Kommen nochmal extra Kosten für das Schließen des Vergleichs hinzu? Sowas wie eine Einigungsgebühr oder so? Und auch für das nachträgliche Berechnen des Versorgungsausgleichs?
Freu mich über Antworten!
-- Editiert von Moderator topic am 27. August 2024 21:47
-- Thema wurde verschoben am 27. August 2024 21:47
Zusätzliche Kosten durch Vergleich
27. August 2024
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Frage vom 27. August 2024 | 21:03
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusätzliche Kosten durch Vergleich
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. August 2024 | 06:56
Von
Status: Lehrling (1642 Beiträge, 994x hilfreich)
Ja, für den Vergleich kommt eine 1,0 Vergleichsgebühr bei den Anwaltskosten nach dem Wert des Unterhalts hinzu. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichs ist kostenneutral.
Und jetzt?
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