Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, Vermieter A kündigt Mieter B im Rahmen einer Zweifamilienhauskündigung ohne Angabe von Gründen. Der Mieter widerspricht der Kündigung und fordert eine dauerhafte Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen einer Erkrankung. Ein Vorschlag für einen Zeitraum der Verlängerung des Mietverhältnisses wird nicht unterbreitet, sondern ausschließlich die Rücknahme der Kündigung gefordert, da B behauptet, niemals mehr umziehen zu können.
Vermieter A strengt nun die Räumungsklage an und das Gericht erkennt zwar die eigentliche Wirksamkeit der Kündigung an (bestätigt also, dass ein Zweifamilienhaus vorliegt), erkennt aber auch das Vorliegen einer sozialen Härte an und verlängert das Mietverhältnis per Urteil um einen bestimmten Zeitraum.
Wie würde sich diese Konstellation in Bezug auf die Prozesskosten verhalten? Müsste der Vermieter die Kosten voll tragen, oder gehen die Kosten zu Lasten des Mieters, weil er eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit gefordert hat?
IMHO hätte Vermieter A doch keine andere Möglichkeit als eine Klage gehabt, weil er sonst niemals an die Bestimmung des Zeitraums gekommen wäre.
Vielen Dank für eure Einschätzung im Voraus!
-- Editiert von Moderator am 20.09.2019 18:25
-- Thema wurde verschoben am 20.09.2019 18:25
Zweifamilienhauskündigung und soziale Härte
20. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2019 | 17:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhauskündigung und soziale Härte
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 21. September 2019 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Meist finden sich in Urteilen auch noch Kostenentscheidungen.Zitatverlängert das Mietverhältnis per Urteil um einen bestimmten Zeitraum. :
Findet sich dort nichts?
#2
Antwort vom 21. September 2019 | 16:04
Von
Status: Praktikant (672 Beiträge, 454x hilfreich)
Nun ja - vermutlich will der TE wissen, wer im Falle eines solchen Urteils die Kosten trägt. Hätte er eines, würde er wohl den Teil über die Kosten des Verfahrens auch schon entdeckt haben...
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#3
Antwort vom 21. September 2019 | 20:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, da habe ich mich wahrscheinlich etwas missverständlich ausgedrückt. Ein Urteil gibt es tatsächlich nicht. Es geht nur um den "was wäre wenn" Fall.
Ich danke euch aber sehr für eure Mithilfe.
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