Zweite Teilzeitarbeit (für Student)

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb463845-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweite Teilzeitarbeit (für Student)

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bezüglich Arbeiten,

Ich bin ein Student und arbeite schon bei einer Firma als Werkstudent für 20 Stunde pro Woche und jetzt habe ich eine Chance eine zweite Teilzeitarbeit zu nehmen, diese Arbeit ist einen Homeoffice Job, also einen Sonderfall(denke ich).
Die frage ist, darf ich diesen HomeOffice Job anzunehmen oder nicht, weil ich schon einen Job habe und arbeite 20 Stunde pro Woche und mehr als 20 Stunde darf ein Student nicht arbeiten?
Über eine Vollständige Antwort von Euch würde ich mich freuen und bedanke mich dafür vorab!
LG
Said

-- Editiert von Moderator am 12.01.2019 16:36

-- Thema wurde verschoben am 12.01.2019 16:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich erkenne den Zusammenhang mit "Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten" jetzt nicht wirklich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

mehr als 20 Stunde darf ein Student nicht arbeiten? Aber sicher darf er das - er verliert dann nur seine Privilegien als Werkstudent, d. h., er zahlt dann neben den RV-Beiträgen auch Beiträge zur KV, PV und ALV, so wie alle Arbeitnehmer... Arbeitgeber sehen das ungern, weil dann auch ihre Kosten steigen, denn sie müssen ja die entsprechenden Arbeitgeberanteile zahlen.
also einen Sonderfall(denke ich). Nö - wo soll denn da ein Sonderfall vorliegen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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