anwaltskosten bei fallengelassener Klage

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb395291-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
anwaltskosten bei fallengelassener Klage

Guten Abend :)
Und zwar habe ich vor einigen Monaten jemanden angezeigt der vermutlich meine Tochter geschlagen hat (laut aussage meiner Tochter)
Sie kam.mit einem mal am Gesäß von ihrem papawochenende wieder war auch im kh habn gerichtsmedizinisches gutachten. Auh beim jugendamt hat meine Tochter gesagt dass diese person das war. Leider ist meine tochter erst 2 so wird ihre aussage nicht anerkannt also ist das verfahren fallen gelassen worden.

Jetzt zu meiner Frage:

die beschuldigte person hat sich einen anwalt genimmen und meint jetzt ihre rechtschutz möchte diese kosten von mir erstattet haben. Da aber ja die anklage fallen gelassen wurde sie also nicht freigesprochen wurde muss ich das doch nicht zahlen oder sehe ich das falsch??

LG Christina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119561 Beiträge, 39741x hilfreich)

War das ein Strafverfahren oder Zivilrecht?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
fb395291-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das war ein strafverfahren habe die peraon angezeigt bei der polizei und irgendwann einen brief bekommen dass es eingestellt wurde wegen mangel an beweisen


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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Die Anwaltskosten des von dir Beschuldigten müßtest du nur dann übernehmen, wenn du die Behauptungen wissentlich falsch aufgestellt hast.
Davon ist aber hier nicht auszugehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119561 Beiträge, 39741x hilfreich)

Da sehe ich nach derzeitiger Sachlage keine Erstattungsplifcht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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