anwaltskosten - wie errechnet sich der Gegenstandswert?

26. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
anwaltskosten - wie errechnet sich der Gegenstandswert?

Hallo,
was bedeuten diese Schreiben.

Das habe ich vom Gericht bekommen.
Der Kläger trägt die Gerichtskosten.Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreit und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Das habe ich vom Anwalt bekommen.
Gegenstandswert 5975€

Prozessgebühr 10/10 338€
Verhandlungsgebühr 10/10 338€
Vergleichsgebühr 10/10 338€

1.Verlangt mein Anwalt da nicht zuviel, wenn die vergleichskosten gegeneinander aufgehoben werden?

2. Kann ich von meinem Anwalt eine Rechnung vom Gericht verlangen?

3. wie errechnet sich der Gegenstandswert?

Danke für die Hilfe

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.

"Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" bedeutet, jede Seite zahlt ihre Anwaltskosten selbst.

ad 2.

Was meinen Sie mit "Rechnung vom Gericht"? Für die Gerichtskosten?

ad 3.

Nach dem Betrag bzw. dem Wert der Sache, um die gestritten wurde. (Bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete, Gehalt etc. ist das meist auf das Jahres-Total bezogen.)

-- Editiert von Mareike am 26.12.2004 12:54:29

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#2
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

zu1. Ich habe das so verstanden, das ich die Prozesskosten alleine tragen muß, aber die Rechtstreit und Vergleichskosten geteilt werden. Ich soll aber so wie man sieht auch die vergleichsgebühr voll bezahlen. Weil man ja 3x 338E verlangt. Da kann doch etwas nicht stimmen oder?

zu2. Ja das meine ich, den ich weis ja nicht womit ich Rechnung vom Anwalt prüfen kann. Oder muß ich das alles einfach so glauben?

zu3. Hier geht es um Unterhalt für meine Volljährige Tochter. Was wird hier zum Streitwert herangezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

zu 1.
die gegenseite hat ja auch anwaltskosten - die zahlt die gegenseite und du trägst deine.

zu 2.
die rechnung ist aller wahrscheinlichkeit nach richtig, sie wird aber nicht vom gericht überprüft, du kannst sie anhand der BRAGO nachvollziehen - wenn du deinem anwalt partout nicht glauben willst kannst du sie auch von der rechtsanwaltkammer oder einem anderen anwalt überpüfen lassen.

zu 3.
der gegenstandswert bei unterhaltssachen ist der jahreswert (12 X Unterhaltsbetrag) + der rückständige geforderte betrag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich das Richtig:

Prozessgebühr 10/10 338€
Verhandlungsgebühr 10/10 338€
Vergleichsgebühr 10/10 338€

Dies sind alles Anwaltskosten und haben nichts mit den Gerichtskosten zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja,

zzgl. Auslagen und USt (16% )

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

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