erhöhte Anwaltsgebühren?

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zimteis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
erhöhte Anwaltsgebühren?

Hallo,
mein Anwalt hat mich in einer Erbstreitsache vertreten, in der man sich letztendlich auf einen Vergleich geeinigt hat. Er berechnet mir jetzt neben der Vergleichsgebühr den Gegenstandswert mit 1,8 nach RVG. Nun wurde mir von anderer Seite gesagt, dass hier korrekterweise nur mit 1,3 abgerechnet werden hätte dürfen. Bei 1,8 müsste entweder ein besonderer Umfang oder eine Schwierigkeit der Rechtslage vorgelegen haben (was beides nicht zutrifft). Mir ist es unangenehm, meinen Anwalt darauf anzusprechen, würde es aber machen, wenn ich durch die Rechnung eindeutig benachteiligt worden wäre. Interessieren würde mich auch, welche Differenz überhaupt im Raum steht bei einem Gegenstandswert von 14.000 EUR und ob sich meine Reklamation überhaupt lohnen würde. Bin sehr dankbar für Hilfe.

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Auskunft ist richtig. Bei einem Streitwert von 14.000 € beträgt die 1,8 Gebühr 1018,80 €, die 1,3 Gebühr 735,80 €, also 283 € Unterschied plus Umsatzsteuer= 336,77€.

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